Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1881. (65)

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Regierungs-Blatt 
Großherzogthun 
Sachsen-Weimar-Eisenüch. 
Nummer S6. Weimar. 31. März 1881. 
  
Inhalt: Provisorisches Ausführungs= Gesetz zu dem Reichsgesetz vem 23. Juni 1880 über die Abwehr und Unter- 
drückung von Viehseuchen S. 39. — Justruktion für die bei Erhebung der nach Maßgabe des Gesetzes 
die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. März 1881 ausgeschriebenen Abgaben 
belheiligeen Behörden und Personen S. 54. 
  
(26) Provisorisches Ausführungs-Gesetz zu dem Reichsgeset vom 23. Juni 1880 über die Abwehr 
und Unterdrückung von Viehseuchen; vom 23. März 1 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
Zu Ausführung des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 über die Ab- 
wehr und Unterdrückung von Viehseuchen verordnen Wir, da der getreue 
Landtag nicht versammelt ist, die Regelung der betreffenden Verhältnisse aber 
einen Aufschub nicht erleiden kann, durch gegenwärtiges provisorisches Gesetz, 
welches, wenn es nicht vom nächsten getreuen Landtage angenommen werden 
sollte, mit dem Ende des letzteren von selbst und ohne weiteres außer Kraft 
träte, wie folgt: 
1881 8
	        
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