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BRegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen = Weimar = Eise nach.
Nummer 24. Weimar. 7. Dezember 1882.
Inhalt: Ministerial- (Velauntimachung, rAbönder#ng des § 7 der Instruktion vom 12. Dezember 1870 und des § 5 der
Bestimmungen vom 29. Februar 1876 über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der literarischen
und mufsikalischen, sowie der' instlersschen, photographischen und gewerblichen Sachverständigen-Vereine
betressend, Seite 225. — Ministerial Belanntmachung, eine Ersatzwahl im IV. Wahlbezirke für die dritte
ordentliche Landes- Synode betreffend, Seite 226. — Ministerial-Bekanntmachung, die Zusammensetzung
der bei der Gesammt-Universität zu Jena bestehenden Kommissionen für Prüfung der Aerzte und Zahn-
ärzte, sowie für die Prüfung der Apotheler betreffend, Seite 226. — Ministerial- (#. Bekaummachung, das
gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum betressend, Seite 227. Ministerial-Bekannt-
machung, Wechsel in der Haupt-Agentur der Sächs. Viehversicherungsbank in Dresden betressend, Seite 231.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(102) 1. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 7. Oktober 1879 (Re-
gierungs-Blatt Nr. 42, Seite 526) wird hierdurch darauf aufmerksam gemacht,
daß der § 7 der über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der
literarischen und musikalischen Sachverständigen-Vereine erlassenen In-
struktion vom 12. Dezember 1870 (Bundes-Gesetzblatt für den Norddeutschen
Bund Seite 621), sowie der § 5 der über die Zusammensetzung und den
Geschäftsbetrieb der künstlerischen, photographischen und gewerblichen
Sachverständigen-Vereine erlassenen Bestimmungen vom 29. Februar 1876
(Central-Blatt für das Deutsche Reich Seite 117) durch eine anderweite Vor-
schrift ersetzt worden ist, welche durch Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers
vom 25. Oktober 1882 im Central-Blatt für das Deutsche Reich, Jahrgang X.
Nr. 43, Seite 417 zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden ist.
Weimar, am 2. November 1882.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
1882 38