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3. im unteren Theile der Umrahmung die Strafandrohung:
Wer Reichskassenscheine nachmacht oder verlälscht, oder nachgemachte oder verfälschte
Reichskassenscheine wissentlich in Verkehr bringt, wird nach §§ 146 Dis 140 des Straf-
geselzbuchs vom 15. Mai 1871 bestraft.
Die Rückseite zeigt
1. auf der größeren rechten Hälfte in einem Viereck ein stilisirtes Blattmuster mit
der Zahl 20¼, 554 und einem flatternden Bande, welches in rother Farbe die
Werthbezeichnung Swanzig Ulark“, Fünf Mark enthält;
2. auf der kleineren linken Hälfte, ebenfalls in rother Farbe, oben Litera und
Nummer des Scheines, unten den auf den Seiten mit der Zahl 204, „54 und
mit guillochirten Feldern umrahmten Ausfertigungsstempel der Reichsschulden-
verwaltung, welcher aus dem Reichsadler und der Umschrift ? Reichsschulden--
verwaltung besteht.
) Besondere Kennzeichen
1. der Reichskassenscheine zu Zwanzig Mark.
Die Scheine sind 9 Centimeter hoch und 14 Centimeter breit. Der Kupferstichdruck ist
grünschwarz. Die Strafandrohung ist mit deutschen Buchstaben hergestellt.
Der Rahmen der Schauseite ist mit vielfach verschlungenen Linien ausgefüllt. Das Wort
’REICHSKASSENSCIIEIN“
im oberen Theile der Umrahmung steht auf einem Bande.
Die Inschrift der Mitte ist auf einer Platte, über der Platte ist das Reichswappen an-
gebracht. Das Wappen ist rechts und links mit Früchten und Blättern umgeben, welche sich
nach den Seiten hinüberziehen, durch ein Band mit einander verknüpft sind und an diesem
von zwei, zu den Seiten der Platte stehenden Knaben getragen werden. Die Platte ist mit
dem Fuß, auf welchem Palmen ruhen, durch eine Maske ornamental verbunden. Die Palmen
umschließen den unteren Theil und die beiden Seiten der Platte.
2. der Reichskassenscheine zu Fünf Mark.
Die Scheine sind 8 Centimeter hoch und 12, Centimeter breit. Der Kupferstichdruck ist
blauschwarz. Die Strafandrohung ist mit lateinischen Buchstaben hergestellt.
Der Rahmen der Schauseite ist mit Rankenwerk verziert. Das Wort
é’REICIISKASSENSCIIEIN‘
im oberen Theile der Umrahmung steht auf einer Tafel.
Rechts von der in der Mitte angebrachten Inschrift tritt aus dem Rahmen ein gehar-
nischter Ritter heraus, welcher mit seinem halb ausgestreckten Arm ein zweihändiges, auf der
Schulter ruhendes Schwert stützt. Der linke Arm hängt herab, die Hand pält einen Schild.
Auf diesem Schild, welcher die untere rechte Ecke des Rahmens zum Theil bedeckt, ist das
Reichswappen angebracht.
Berlin, den 18. Jannar 1883.
Reichsschuldenverwaltung.
Sydow. Hering. Merleker. Michelly.