Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1883. (67)

C.

Schuldzinsen-Anmeldung.

D  Unterzeichnele  meldet  hiermit  in  Gemäßheit  der  Bestimmungen  in  88  12,  13
und  14  des  Gesetzes  vom  10.  September  1883  folgende  Schuldzinsen  an:

 

 

 

 

Jahresbetrag  Kapitalbetrag  4  Datum
der  T  der  6  Zins-  Name  un  5.  ohnort  der
Schuldzinsen.  Schuld.  fuß.  ....  ausgestellten  Schuld-—
  ———  3  Gläubigers.  urkunde.

 

 

 

 

 

 

 

mit  dem  Antrage,  solche  bei  Feststellung  seines  steuerpflichtigen  Gesammteinkommens  in  Abzug
zu  bringen.

(Ort  und  Zeitt)  am

(Vor-Ideuuame-)

 

Zur  Nachachtung  bei  Schuldzinsen-Anmeldungen  wird  Folgendes  bemerkt:

39“