Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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2. Konkursprozeßakten, einschließlich der Konkurstabellen. 
3. Akten, betreffend Sühnesachen und Mandatssachen aus der Zeit vor 
dem 1. Oktober 1879. 
Sofern diese Akten überhaupt oder in der Weise getrennt gehalten sind, 
daß Protokolle über Sühnetermine ohne Erfolg, über Mandatssachen, in denen 
Widerspruch rechtzeitig erhoben oder in denen das Hülfsverfahren nicht recht- 
zeitig beantragt ist, in Sammelbänden formirt sind, können die Akten über 
ohne Erfolg gebliebene Sühne= und Mandatssachen nach fünf Jahren, von 
der Zurücklegung an, kassirt werden. 
4. Die bei den Gerichten hinterlegten Schiedssprüche und Sühnesachen, 
in denen Vergleiche ausgenommen sind, sofern dieselben nicht Rechte der oben 
unter 1 a aufgeführten Art betreffen; anderenfalls sind sie von der Kassation 
ausgenommen. 
5. Die Aktenregister, soweit unten nicht kürzere Fristen bestimmt sind. 
Nach zehn Jahren: 
1. Akten, betreffend Beitreibung von Resten aller Art aus der Zeit vor 
dem 1. Oktober 1879. 
2. Die an die Amtsgerichte abgelieferten Dienstregister und Akten der 
Gerichtsvollzieher. 
3. Akten über Zwangsvollstreckung in unbewegliche Gegenstände. 
Nach fünf Jahren: 
1. Akten, betreffend Requisitionen, sowie einzelne besondere Aufträge und 
deren Erledigung aus der Zeit vor dem 1. Oktober 1879. 
2. Die vorstehend nicht genannten und lediglich zur Kontrole des Ge- 
schäftsganges dienenden Listen und sonstigen Schriften, namentlich auch die 
Kalender, Tagebücher und Eingangsregister. 
3. Die Akten, in denen vollstreckbare Ausfertigung von Urkunden verfügt 
ist, welche sich nicht in gerichtlicher Verwahrung befinden. 
4. Die Sühne= und Mahnregister, die Register für Rechtshülfesachen 
und die darin verzeichneten Akten, vorbehältlich der oben für Sühnesachen, in 
denen Vergleiche aufgenommen sind, gegebenen Vorschrift. 
IV. Untersuchungs= und Strassachen. 
1. Untersuchungstabellen aus der Zeit vor dem 1. Oktober 1879 nach 
zehn Jahren seit dem Abschlusse.
	        
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