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Regierungs-Blat
Großherzogthum
Sachsen = Weimar = Eise nach.
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— s — — —.
Nummer 16. Weimar. 23. Juli 1884.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Errichtung einer Sparkasse zu Geisa betreffend, Seite 121. — Ministerial-
Bekanntmachung, die Zusammensetzung der Kommission beim Großherzogl. Landgericht Weimar zur Prüfung
der Anwärter für den Beruf als Gerichtsschreiber, Gerichtsschreibergehilfen und Gerichtsvollzieher betr.,
Seite 181. — Ministerial-Bekanntmachung, die Konzession zum Erwerb und Betrieb der Eisenbahn von
Ilmenau nach Großbreitenbach innerhalb des Großherzogl. Staatsgebietes betreffend, Seite 131. —
Ministerial-Bekanntmachung, die Aufzeichnung der Kunstdenkmäler in Thüringen betreffend, Seite 138.—
Ministerial-Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer milden Stiftung an die zu Großneuhansen
aus Stiftungen 2c. begründete Armenkasse betreffend, Seite 139. — Ministerial-Bekanntmachung, Wechsel
in der Haupt-Agentur der Feuer-Versicherungs-Gesellschaft zu Brandenburg a/H. betreffend, Seite 140. —
Reichs-Gesetzblatt Seite 140.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(74] I. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog nach stattgefundenem
Vortrag im Großherzoglichen Gesammt-Ministerium gnädigst beschlossen haben,
die Errichtung einer städtischen Sparkasse in Geisa zu genehmigen und
derselben, unter widerruflicher Höchster Bestätigung des nachstehenden Statuts,
die juristische Persönlichkeit zu verleihen, wird Solches hierdurch zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 10. Juli 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
Statut
der städtischen Hparkasse zu Geisa.
Einleitende Bestimmungen.
§ 1.
Die von den Gemeindebehörden zu Geisa im Jahr 1884 errichtete Sparkasse führt den
Namen: „Städtische Sparkasse zu Geisa“
1884 21