Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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[1061 V. Nachdem der durch die Wahl derjenigen Staatsangehörigen des 
IV. Verwaltungsbezirks, welche aus anderen Quellen als dem Grundbesitz ein 
jährliches Einkommen von mindestens dreitausend Mark versteuern, zum Land— 
tagsabgeordneten gewählte Fabrikant Oskar Dittmar zu Dermbach sein Man— 
dat zum Landtag niedergelegt hat, ist bei der aus dieser Veranlassung durch 
das unterzeichnete Staats-Ministerium angeordneten Neuwahl der Rentier 
August Fahrenbach zu Lengsfeld zum Landtagsabgeordneten für den Rest 
der gegenwärtigen Wahlperiode gewählt worden und wird Solches hierdurch 
mit dem Bemerken öffentlich bekannt gemacht, daß der Gewählte die auf ihn 
gefallene Wahl angenommen hat. 
Weimar, den 7. November 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
107] Das 28. und 29. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1567 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe 
auf Grund der Gesetze vom 16. Februar 1882, vom 2. Juli 
1883 und vom 12. April 1884; vom 29. September 1884; 
unter 
Nr. 1568 die Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Serbiens zu der 
unterm 3. November 1881 abgeschlossenen internationalen Reb- 
laus-Konvention, vom 24. Oktober 1884; unter 
Nr. 1569 die Bekanntmachung, betreffend die Ausführung der Bestimmungen 
in § 2 des Gesetzes vom 11. Juli 1884 über die Abänderung 
der Maß= und Gewichtsordnung vom 17. August 1868; vom 
30. Oktober 1884. 
Berichtigung.
	        
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