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[1061 V. Nachdem der durch die Wahl derjenigen Staatsangehörigen des
IV. Verwaltungsbezirks, welche aus anderen Quellen als dem Grundbesitz ein
jährliches Einkommen von mindestens dreitausend Mark versteuern, zum Land—
tagsabgeordneten gewählte Fabrikant Oskar Dittmar zu Dermbach sein Man—
dat zum Landtag niedergelegt hat, ist bei der aus dieser Veranlassung durch
das unterzeichnete Staats-Ministerium angeordneten Neuwahl der Rentier
August Fahrenbach zu Lengsfeld zum Landtagsabgeordneten für den Rest
der gegenwärtigen Wahlperiode gewählt worden und wird Solches hierdurch
mit dem Bemerken öffentlich bekannt gemacht, daß der Gewählte die auf ihn
gefallene Wahl angenommen hat.
Weimar, den 7. November 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
107] Das 28. und 29. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter
Nr. 1567 den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Aufnahme einer Anleihe
auf Grund der Gesetze vom 16. Februar 1882, vom 2. Juli
1883 und vom 12. April 1884; vom 29. September 1884;
unter
Nr. 1568 die Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Serbiens zu der
unterm 3. November 1881 abgeschlossenen internationalen Reb-
laus-Konvention, vom 24. Oktober 1884; unter
Nr. 1569 die Bekanntmachung, betreffend die Ausführung der Bestimmungen
in § 2 des Gesetzes vom 11. Juli 1884 über die Abänderung
der Maß= und Gewichtsordnung vom 17. August 1868; vom
30. Oktober 1884.
Berichtigung.