Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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fabriken von der Inspektion der Gewehrfabriken bezüglich gleichfalls von dem 
Allgemeinen Kriegs-Departement wahrgenommen. Für die bei den Festungs- 
bauten einzurichtenden Krankenkassen sind die Befugnisse und Obliegenheiten 
der Aufsichtsbehörden den Fortifikationen, diejenigen der höheren Verwaltungs- 
behörden dagegen den Festungs-Inspektionen zugewiesen, während für die 
Remonte-Depots die Abtheilung für das Remontewesen im Kriegs-Ministerium 
als Aufsichts= und das Kriegs-Ministerium als höhere Verwaltungsbehörde 
fungirt. 
Auf Grund einer anher ergangenen Mittheilung des Königlich Preußischen 
Kriegs-Ministeriums wird dies hierdurch bekannt gemacht. 
Weimar, den 8. Dezember 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(118) VIII. Daß von der Direktion der Kölnischen Unfall-Versicherungs- 
Aktien-Gesellschaft an Stelle des Gustav Hüttig zu Weimar, bisherigen Haupt- 
Agenten derselben, der Kaufmann Hermann Gottschalg ebendaselbst, zum 
Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug- 
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 11. Juni d. J. (Regierungs- 
Blatt Seite 102) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 11. Dezember 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(119! Das 30., 31., 32., 33. und 34. Stück des Reichs-Gesetzblatts ent- 
halten unter 
Nr. 1570 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags, vom 
11. November 1884; unter 4 
1884 34
	        
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