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fabriken von der Inspektion der Gewehrfabriken bezüglich gleichfalls von dem
Allgemeinen Kriegs-Departement wahrgenommen. Für die bei den Festungs-
bauten einzurichtenden Krankenkassen sind die Befugnisse und Obliegenheiten
der Aufsichtsbehörden den Fortifikationen, diejenigen der höheren Verwaltungs-
behörden dagegen den Festungs-Inspektionen zugewiesen, während für die
Remonte-Depots die Abtheilung für das Remontewesen im Kriegs-Ministerium
als Aufsichts= und das Kriegs-Ministerium als höhere Verwaltungsbehörde
fungirt.
Auf Grund einer anher ergangenen Mittheilung des Königlich Preußischen
Kriegs-Ministeriums wird dies hierdurch bekannt gemacht.
Weimar, den 8. Dezember 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(118) VIII. Daß von der Direktion der Kölnischen Unfall-Versicherungs-
Aktien-Gesellschaft an Stelle des Gustav Hüttig zu Weimar, bisherigen Haupt-
Agenten derselben, der Kaufmann Hermann Gottschalg ebendaselbst, zum
Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug-
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 11. Juni d. J. (Regierungs-
Blatt Seite 102) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 11. Dezember 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
(119! Das 30., 31., 32., 33. und 34. Stück des Reichs-Gesetzblatts ent-
halten unter
Nr. 1570 die Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags, vom
11. November 1884; unter 4
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