Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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IV. Steuerstufe: 2,2 von 100 bei einem Einkommen von 1000—1490 J# 
V. 77 2,6 f 100 77 77 t/ s 1500 —2990 7) 
VI. „ 2,7 „ 100 „ „ „ „3000 -4990, 
VII. „ 2,8 „ 100 „ „ „ „ 5000—6990 „ 
VIII. ç„ 3,.0 „ 100 „ „ » ,,7000—8990,, 
IX. 3,2 „ 100 „ „ » „9000. M und mehr 
zu erheben sind. 
Die außerhalb des Großherzogthums wohnenden Besitzer von Grund— 
stücken, Gewerbsanstalten und gewerblichen Niederlassungen haben jedoch ihr 
im Großherzogthume steuerpflichtiges Gesammteinkommen, sofern es in den 
Steuerstufen I, II oder III zu versteuern ist, durchweg mit zwei vom Hundert 
zu versteuern. 
So geschehen und gegeben Weimar, am 10. Dezember 1884. 
# Carl Alexander. 
Stichling. v. Groß. Vollert. 
[122 Statut der Pensions-Anstalt für die Witwen und Waisen der Schullehrer im Groß- 
herzogthum Sachsen; vom 19. Dezember 1884. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen -Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
Um den wiederholt geäußerten und von Uns als berechtigt anerkannten 
Wünschen der Volksschullehrer des Großherzogthums nach Erhöhung des Be- 
gräbnißgeldes und der Pensionen ihrer Hinterbliebenen thunlichst zu entsprechen, 
haben Wir auf Antrag Unsers Staats-Ministeriums dem nachstehenden neuen 
Statut dieser Anstalt Unsere landesfürstliche Bestätigung ertheilt.
	        
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