Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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Zuchtstiere, ingleichen Prämien für hervorragende Leistungen auf dem Ge— 
biete der Rindviehzucht, aus den hierzu bestimmten staatlichen Mitteln gewährt 
werden. » 
Die Entschließung über die Gewährung derartiger Unterstützungen und 
Prämien, beziehungsweise die Feststellung der hierfür maßgebenden Grundsätze 
steht ebenso wie der Erlaß aller sonstigen zur Ausführung des gegenwärtigen 
Gesetzes erforderlichen Anordnungen Unserem Staats-Ministerium zu. 
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar, den 31. Dezember 1883. 
* Carl Alexander. 
« Stichling. v. Groß. Vollert. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
(3) Daß von der Direktion der „Patrig“, gegenseitige Lebensversicherungs- 
bank zu Wien, an Stelle des Rentiers F. W. Franke hier, bisherigen Haupt- 
Agenten derselben, der Rentier Ferdinand Mentel zu Eisenach zum Haupt- 
Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme 
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 5. Juni d. J. (Regierungs-Blatt 
Seite 67) hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht. 
Weimar, den 24. Dezember 1883. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
  
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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