8
Zuchtstiere, ingleichen Prämien für hervorragende Leistungen auf dem Ge—
biete der Rindviehzucht, aus den hierzu bestimmten staatlichen Mitteln gewährt
werden. »
Die Entschließung über die Gewährung derartiger Unterstützungen und
Prämien, beziehungsweise die Feststellung der hierfür maßgebenden Grundsätze
steht ebenso wie der Erlaß aller sonstigen zur Ausführung des gegenwärtigen
Gesetzes erforderlichen Anordnungen Unserem Staats-Ministerium zu.
Urkundlich haben Wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen.
So geschehen und gegeben Weimar, den 31. Dezember 1883.
* Carl Alexander.
« Stichling. v. Groß. Vollert.
Ministerial-Bekanntmachung.
(3) Daß von der Direktion der „Patrig“, gegenseitige Lebensversicherungs-
bank zu Wien, an Stelle des Rentiers F. W. Franke hier, bisherigen Haupt-
Agenten derselben, der Rentier Ferdinand Mentel zu Eisenach zum Haupt-
Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 5. Juni d. J. (Regierungs-Blatt
Seite 67) hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht.
Weimar, den 24. Dezember 1883.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.