Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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Formular A. 
Verzeichniß 
der im Gemeinde-Bezirke (Kör-Verbande) 
vorhandenen 
zur Bucht gehaltenen Kühe und befruchtungsfähigen Kalbinnen 
für das Jahr 18 , 
aufgenommen nach Maßgabe des Gesetzes vom 31. Dezember 1883 
und der Ausführungs-Verordnung vom 18. März 1884 
Der Gemeinde-Vorstand. 
(Der Ausschuß des Kör-Verbandes.) 
Das gegenwärtige Verzeichniß wird mit dem Bemerken hierdurch abgeschlossen, daß 
dasselbe in der Zeit p0cr...... bis. d. J. nach Maßgabe des 
§ 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1883 zur Einsicht der betheiligten Viehbesitzer öffentlich 
aufgelegen hat. 
(Ort und Datum.) 
(L. S.) Der Gemeinde-Vorstand. 
(Der Ausschuß des Kör-Verbandes.)
	        
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