Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

69 
Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen = Weimar= Eise nach. 
  
  
  
  
  
. 
  
  
Nummer 11. Weimar. 24. Mai 1884. 
Inhalt: Ministerial- Bekanntmachungen, die Führung der Kataster von Eberstedt und Thangelstedt betreffend, 
Seite 69. — Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die von Angehörigen des Großherzogthums, 
welche im Königreich Preußen Gewerbe im Umherziehen betreiben wollen, zu erbringenden Nach- 
weise, Seite 70. — Ministerial-Bekanntmachung, Abänderung der Bestimmungen über die Führung des 
Musterregisters vom 29. Februar 1876 betreffend, Seite 71. — Ministerial-Bekanntmachung, betreffend 
die Verleihung der Rechte einer juristischen Persönlichkeit und milden Stiftung an die unter dem 
Namen „Paulinenstift“ zu Weimar begründete Mägdebildungsanstalt und Mägdeherberge, Seite 72. — 
Ministerial-Bekanntmachungen, Wechsel in den Haupt-Agenturen der Aachen-Leipziger Versicherungs-Aktien- 
Gesellschaft und der Preußischen Feuer-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft zu Berlin betreffend, Seite 72 
und 74. — Ministerial-Bekanntmachung, die Erlaubniß zur Ausdehnung des Geschäftsbetriebs der 
Bayerischen Hypotheken= und Wechselbank zu München, zur Ausdehnung ihres Geschäftsbetriebs im 
Großherzogthum auf das Lebens-Versicherungsgeschäft betreffend, Seite 73. — Ministerial-Bekannt- 
machung, die Zurückziehung der der Sächsischen Feuer-Versicherungs-Genossenschaft zu Chemnitz ertheilten 
Konzession zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum betreffend, Seite 73. — Ministerial-Bekanntmachung, 
die Aufstellung von Feimen betreffend, Seite 74. — Ministerial-Bekanntmachung, die Zusammensetzung 
der Prüfungs-Kommission für Kandidaten des höheren Schulamts betreffend, Seite 74. — Reichs- 
Gesetzblatt Seite 75. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[41] I. Daß die Führung des neuen Katasters von Eberstedt dem Groß- 
herzoglichen Rechnungsamte zu Apolda übertragen worden ist, wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 2. Mai 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert. 
[42] II. Daß die Führung des neuen Katasters von Thangelstedt dem 
Großherzoglichen Rechnungsamte zu Blankenhain übertragen worden ist, wird 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 2. Mai 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert. 
1884 13
	        
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