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Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen = Weimar= Eise nach.
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Nummer 11. Weimar. 24. Mai 1884.
Inhalt: Ministerial- Bekanntmachungen, die Führung der Kataster von Eberstedt und Thangelstedt betreffend,
Seite 69. — Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die von Angehörigen des Großherzogthums,
welche im Königreich Preußen Gewerbe im Umherziehen betreiben wollen, zu erbringenden Nach-
weise, Seite 70. — Ministerial-Bekanntmachung, Abänderung der Bestimmungen über die Führung des
Musterregisters vom 29. Februar 1876 betreffend, Seite 71. — Ministerial-Bekanntmachung, betreffend
die Verleihung der Rechte einer juristischen Persönlichkeit und milden Stiftung an die unter dem
Namen „Paulinenstift“ zu Weimar begründete Mägdebildungsanstalt und Mägdeherberge, Seite 72. —
Ministerial-Bekanntmachungen, Wechsel in den Haupt-Agenturen der Aachen-Leipziger Versicherungs-Aktien-
Gesellschaft und der Preußischen Feuer-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft zu Berlin betreffend, Seite 72
und 74. — Ministerial-Bekanntmachung, die Erlaubniß zur Ausdehnung des Geschäftsbetriebs der
Bayerischen Hypotheken= und Wechselbank zu München, zur Ausdehnung ihres Geschäftsbetriebs im
Großherzogthum auf das Lebens-Versicherungsgeschäft betreffend, Seite 73. — Ministerial-Bekannt-
machung, die Zurückziehung der der Sächsischen Feuer-Versicherungs-Genossenschaft zu Chemnitz ertheilten
Konzession zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum betreffend, Seite 73. — Ministerial-Bekanntmachung,
die Aufstellung von Feimen betreffend, Seite 74. — Ministerial-Bekanntmachung, die Zusammensetzung
der Prüfungs-Kommission für Kandidaten des höheren Schulamts betreffend, Seite 74. — Reichs-
Gesetzblatt Seite 75.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[41] I. Daß die Führung des neuen Katasters von Eberstedt dem Groß-
herzoglichen Rechnungsamte zu Apolda übertragen worden ist, wird hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 2. Mai 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
[42] II. Daß die Führung des neuen Katasters von Thangelstedt dem
Großherzoglichen Rechnungsamte zu Blankenhain übertragen worden ist, wird
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 2. Mai 1884.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
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