Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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liche Staats-Ministerium, Departement des Innern, einzusenden behufs 
der Verfügung, ob die Aufnahme der Muster u. s. w. in eine öffentliche 
Sammlung oder Anstalt stattfinden soll. Ist in dem betreffenden Kalender- 
jahre eine Eintragung in das Verzeichniß nicht erfolgt, so bedarf es der 
Einsendung eines Vacatscheines nicht. Die Registerbehörde ist nicht be- 
hindert, den Eintritt des Rechts zur Verfügung über ein Muster u. s. w. 
dem genannten Ministerialdepartement besonders anzuzeigen, falls dies 
aus irgend einem Grunde von Interesse erscheint. 
Die Mittheilung der getroffenen Verfügung erhält die Registerbehörde 
von dem Großherzoglichen Staats-Ministerium, Departement des Innern. 
Die Muster u. s. w., welche nach Verfügung der Verwaltungsbehörde 
in eine öffentliche Sammlung oder Anstalt nicht aufgenommen werden 
sollen, sind, sofern sie nicht als werthlos zu vernichten sind, an das be- 
treffende Großherzogliche Rechnungsamt abzugeben, welches dieselben in 
geeigneter Weise zu Gunsten der Staatskasse veräußeru wird. 
Weimar, den 7. Mai 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
[45] V. Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog das von dem in 
hiesiger Stadt hierzu gebildeten Komite überreichte Statut für eine unter 
dem Namen „Paulinenstift" 
hierselbst zu errichtende Mägdebildungsanstalt und Mägdeherberge bis auf 
Widerruf gnädigst zu genehmigen und der auf Grund desselben errichteten 
Anstalt die Rechte einer juristischen Persbnlichkeit und milden Stiftung zu 
verleihen geruht haben, wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 7. Mai 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(461 VI. Daß von der Direktion der Aachen-Leipziger Versicherungs-Aktien- 
Gesellschaft an Stelle des Kaufmanns Constantin Kleingünther, bisherigen
	        
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