Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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wird hierdurch bekannt gegeben, daß von den Großherzoglich und Herzoglich 
Sächsischen Ministerien für das zweite Halbjahr der laufenden Prüfungsperiode 
der Vorsitz in der Kommission wiederum 
dem Geheimen Kirchenrath Dr. Lipsius 
übertragen worden ist und daß für die gedachte Zeit 
der Professor Dr. Kluge 
für deutsche Sprache und ältere deutsche Literaturgeschichte und 
der Privatdocent Dr. Litzmann 
für neuere deutsche Literaturgeschichte 
als Examinatoren berufen worden sind. 
Weimar, den 16. Mai 1884. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus, 
Für den Departements-Chef: 
Guyet. 
(52) Das 13. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthält unter 
Nr. 1538 das Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des 
Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen für das Etatsjahr 1883/84 
vom 30. April 1884; unter 
„ 1539 das Gesetz zur Ausführung der internationalen Konvention vom 
6. Mai 1881, betreffend die polizeiliche Regelung der Fischerei 
in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer, vom 30. April 1884. 
 
	        
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