Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1884. (68)

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Gleiche Genehmigung ist erforderlich, bevor ein älterer Kessel nach er- 
folgter Trauslokation oder Umbau oder wesentlicher Ausbesserung oder Ver- 
änderung wieder in Betrieb genommen wird. 
§ 2. 
Anbringung und Erfordernisse des Gesuchs um Ertheilung der Genehmigung. 
Das Gesuch um Ertheilung der Genehmigung ist bei der Ortspolizei- 
behörde schriftlich anzubringen. Demselben sind die nachbenannten Zeichnungen 
und Beschreibungen in doppelter Ausfertigung beizufügen: 
2. 
J. Wenn die Anlegung eines feststehenden Dampfkessels beabsichtigt wird: 
1. 
ein Situationsplan, welcher die zunächst an den Ort der Aufstellung 
stoßenden Grundstücke mit den darauf befindlichen Gebäuden, Wegen 
und dergleichen umfaßt und neben den Besitzgrenzen auch über die 
Zwecke, zu denen die Nachbargebäude benutzt werden, Aufschluß zu 
geben hat. Der Beibringung von Nivellementsplänen bedarf es nur 
dann, wenn dieselben wegen Wahrung allgemeiner polizeilicher Rück- 
sichten, z. B. wegen Abflusses des Kondensationswassers, von der Auf- 
sichtsbehörde verlangt werden; 
die zur Erläuterung und Beurtheilung des Gesuchs erforderlichen 
Grundrisse, Aufrisse und Durchschnitte der Gebäude, in welchen der 
Aufstellungsort des Kessels, der Ort und die Höhe des Schornsteins, 
sowie die Lage der Feuerungen gegen die benachbarten Grundstücke, 
Gebäude, Straßen und dergleichen und der Ort, an welchem die 
Dämpfe in die Luft entlassen werden, deutlich angegeben sein müssen; 
eine Zeichnung des Kessels in einfachen Linien, aus welcher die Größe 
der vom Feuer berührten Fläche zu berechnen und die Höhe des 
niedrigsten zulässigen Wasserstandes über den Feuerzügen zu ersehen ist; 
eine Beschreibung, in welcher außer Namen und Wohnort desjenigen, 
von welchem der Kessel bezogen wird, unter Mittheilung, ob der 
Kessel geprüft ist oder nicht, der Industriezweig oder der Dieust, 
für welchen der Kessel bestimmt ist, die Dimensionen des Kessels, die 
Stärke und Gattung des Materials, die Art der Zusammensetzung, 
die Dimensionen der Ventile und deren Belastung, sowie die Einrich- 
tung der Speisevorrichtung und der Feuerung genau augegeben sind. 
Wird eine wesentliche Veränderung eines bereits als betriebsfähig an- 
erkannten Dampfkessels beabsichtigt, so sind der Anzeige unter Beilegung der
	        
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