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Deutschen Konsulate", dessen Anschaffung hiermit empfohlen wird, den erforder-
lichen Aufschluß.
Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 12. Juli 1885.
Großherzoglich Sühssches Staats-Ministerium.
chling.
(67) III. Unter Bezugnahme auf Ziffer III der SonnD des unterzeichneten
Staatsministeriums vom 15. April d. Is., Nr. 9 des Regierungsblattes,
betreffend die Neuwahlen der Landtagsabgeordneten für den nächsten XXIV.
ordentlichen Landtag des Großherzogthums wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß zur Leitung der Wahlen der nach § 2 des Gesetzes
vom 6. April 1852 zu wählenden Abgeordneten die nachgenannten Personen
zu Wahlkommissaren ernannt worden sind:
I. Für die Wahl der begüterten ehemaligen Reichsritterschaft der Groß-
herzogl. Bezirks-Direktor Schmith zu Dermbach,
II. Für die Wahlen der Besitzer eines inländischen Grundeigenthums von
wenigstens Dreitausend Mark jährlicher Rente der Großherzogl. Ober-
amtsrichter, Justizrath Michel hier,
III. Für die Wahlen derjenigen Staatsangehörigen, welche aus anderen
Quellen als dem Grundbesitze ein jährliches Einkommen von mindestens
Dreitausend Mark versteuern:
im I. Verwaltungs-Bezirk
der Großherzogl. Regierungsrath Wedekind in Weimar,
im II. Vewaltungs-Bezirk
der Großherzogl. Oberamtsrichter Kohlschmidt zu Apolda,
im III. Verwaltungs-Bezirk
der Großherzogl. Landgerichtsdirektor Eckardt zu Eisenach,
im IV. Verwaltungs-Bezirk
der Großherzogl. Oberamtsrichter Hotzel zu Lengsfeld,
im V. Verwaltungs-Bezirk
der Großherzogl. Oberamtsrichter Schenk zu Neustadt a/O.
Weimar, den 15. Juli 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Schomburg.