Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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Deutschen Konsulate", dessen Anschaffung hiermit empfohlen wird, den erforder- 
lichen Aufschluß. 
Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 12. Juli 1885. 
Großherzoglich Sühssches Staats-Ministerium. 
chling. 
(67) III. Unter Bezugnahme auf Ziffer III der SonnD des unterzeichneten 
Staatsministeriums vom 15. April d. Is., Nr. 9 des Regierungsblattes, 
betreffend die Neuwahlen der Landtagsabgeordneten für den nächsten XXIV. 
ordentlichen Landtag des Großherzogthums wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß zur Leitung der Wahlen der nach § 2 des Gesetzes 
vom 6. April 1852 zu wählenden Abgeordneten die nachgenannten Personen 
zu Wahlkommissaren ernannt worden sind: 
I. Für die Wahl der begüterten ehemaligen Reichsritterschaft der Groß- 
herzogl. Bezirks-Direktor Schmith zu Dermbach, 
II. Für die Wahlen der Besitzer eines inländischen Grundeigenthums von 
wenigstens Dreitausend Mark jährlicher Rente der Großherzogl. Ober- 
amtsrichter, Justizrath Michel hier, 
III. Für die Wahlen derjenigen Staatsangehörigen, welche aus anderen 
Quellen als dem Grundbesitze ein jährliches Einkommen von mindestens 
Dreitausend Mark versteuern: 
im I. Verwaltungs-Bezirk 
der Großherzogl. Regierungsrath Wedekind in Weimar, 
im II. Vewaltungs-Bezirk 
der Großherzogl. Oberamtsrichter Kohlschmidt zu Apolda, 
im III. Verwaltungs-Bezirk 
der Großherzogl. Landgerichtsdirektor Eckardt zu Eisenach, 
im IV. Verwaltungs-Bezirk 
der Großherzogl. Oberamtsrichter Hotzel zu Lengsfeld, 
im V. Verwaltungs-Bezirk 
der Großherzogl. Oberamtsrichter Schenk zu Neustadt a/O. 
Weimar, den 15. Juli 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg.
	        
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