Datum
des
Gesetzes rc.
Inhalt.
Nr. des
-*
Blattes.
Seite des
Regierungs-
Blattes.
14.
18.
1885
Februar
Februar
19. Februar
14.
23.
26.
30.
April
April
.Mai
Mai
Juni
.August
. August
. September
. September
Ministerial-Bekanntmachung, den dritten Nachtrag zu dem
Staatsvertrag über Garantieleistung für die Verzin-
sung einer Prioritätsanleihe der Saal-Eisenbahn-Ge-
sellschaft vom 1. Februar 1877 d. d. Jena, den 26. Sep-
tember 1883 betreffend.
Gesetz, den Betrieb des Hufbeschlaggewerbes betreffend.
Ausführungs-Verordnung zu dem vorstehenden Gesetze.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend eine doktrinäre
Interpretation des Sportelgesetzes vom 31. August
1865 hinsichtlich des Vermögens und des Vermögens-
abwurfs Bevormundeter.
Ministerial-Bekanntmachung, die Beitreibung rückständiger
Beiträge für die Gemeinde-Krankenversicherung und
für die Ortskrankenkassen betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Ausführung
der Bestimmung in § 165 Abs. 1 des deutschen Gerichts-
verfassungsgesetzes im Falle der Rechtshülfe unter den
Behörden verschiedener Staaten wegen Erstattung der
baaren Auslagen, welche durch eine Ablieferunggoder
Strafvollstreckung entstehen.
Ministerial-Bekanntmachung, das Verbot des Aufblasens
des Fleisches geschlachteter Thiere betreffend.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend den Bau einer
Eisenbahn von Sonneberg nach Lauscha durch die
Werra-Eisenbahn-Gesellschaft.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend den Staatsver-
trag vom 16. April 1885 zwischen den Regierungen
des Königreichs Sachsen, des Großherzogthums Sachsen
und der Herzogthümer Sachsen-Meiningen und -Alten-
burg über die Eisenbahnstrecke Weida—Werdau.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend das Verfahren
bei Beschaffung von in einem anderen Bundesstaate
wohnhaften Sachverständigen.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Ausführung
des Reichsgesetzes vom 29. Mai 1885 über Abänderung
des Gesetzes wegen Erhebung von Reichsstempelabgaben
vom 1. Juli 1881.
Ministerial-Bekanntmachung, betreffend die Ausführung
des Reichs-Unfallversicherungsgesetzes bezüglich der im
Großherzogthum gelegenen, von der Königlich Säch-
Hichen Eisenbahn-Verwaltung betriebenen Eisenbahn-
trecken.
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