49
Bekaununtmachung.
Die Besitzer der unterm 11. Juli 1874 ausgefertigten Deutschen Reichskassen-
scheine werden daran erinnert, daß dieselben nur noch bis Ende Juni d. J. bei einer der
Reichskassen und der Kasse eines Bundesstaates in Zahlung angenommen, oder bei der Reichs-
hauptkasse gegen baares Geld eingelöst werden. Vom 1. Juli d. J. ab ist nur noch die
Königlich Preußische Kontrolle der Staatspapiere in Berlin SW., Oranienstruße 92, ermächtigt,
solche Scheine anzunehmen und einzulösen.
Berlin, den 1. April 1885. Reichsschuldenverwaltung.
Sydow.
([38) V. Hoöchsten Orts ist als Mitglied des litterarischen Sach-
verständigen-Vereins (s. Ministerial-Bekanntmachung vom 13. Juni 1871,
Seite 117 des Regierungs-Blattes) der Direktor des Großherzoglichen Museums
Hofrath Carl Heinrich Ruland hier und sind als stellvertretende Mitglieder
desselben Vereins der Gymnasialdirektor Dr. Ludwig Weniger, sowie der
Gymnasiallehrer Professor Dr. Otto Apelt, beide ebenfalls hier, ernannt
worden. Dagegen sind aus dem bezeichneten Verein dessen bisheriges Mit-
glied Professor Dr. Adolf Schmidt in Jena und das bisherige stellvertretende
Mitglied Buchhändler Dr. Friedrich Frommann daselbst aus Gesundheits-
rücksichten ausgeschieden.
Weimar, den 15. April 1885.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
(39] VI. Hoöchster Entschließung zufolge soll die Wahl der sämmtlichen Ab-
geordneten für den nächsten vierundzwanzigsten ordentlichen Landtag des Groß-
herzogthums nach Maßgabe des Gesetzes vom 6. April 1852 im Laufe des
Monats September dieses Jahres vorgenommen werden.
Das unterzeichnete, nach § 1 des angezogenen Gesetzes mit der all-
gemeinen Leitung des Wahlgeschäfts betraute Staats-Ministerium bringt hier-
durch diese höchste Entschließung mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß,
daß die zur Vorbereitung der Abgeordnetenwahlen erforderlichen näheren An-
ordnungen mit Einschluß der Wahlmännerwahlen von den Großherzoglichen