Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1885. (69)

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das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die 
Ministerial-Bekanntmachung vom 11. August 1881 (Regierungs-Blatt Seite 
220) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
.Weimar, den 5. Juni 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(561 III. Daß von der Direktion der landwirthschaftlichen Feuer-Versicherungs- 
Genossenschaft im Königreich Sachsen zu Dresden, an Stelle des bisherigen 
Haupt-Agenten derselben, der Kaufmann C. F. Uhrlau zu Weimar zum 
Haupt-Agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter 
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 30. Oktober 1884 
(Regierungs-Blatt Seite 191) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 10. Juni 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Schomburg. 
(/57|] IV. Indem das unterzeichnete Staats-Ministerium die nachstehende Bekannt- 
machung des Reichs-Versicherungsamtes vom 5. d. Mts., die Anmeldung der 
nach dem Gesetze über die Ausführung der Unfall= und Krankenversicherung 
vom 28. Mai 1885 urfallversicherungspflichtigen Betriebe betreffend, nebst 
Anlagen hierdurch noch besonders zur Kenntniß der Betheiligten bringt und 
die Unternehmer solcher Betriebe im Großherzogthum auf die hiernach späte- 
stens bis zum 20. Juli d. J. von ihnen zu bewirkende Anmeldung ihrer 
Betriebe aufmerksam macht, wird zugleich hinzugefügt, daß die Anmeldungen 
nach Maßgabe der Ministerial-Bekanntmachung vom 31. Juli 1884 (Regie- 
rungs-Blatt Seite 151) bei den Großherzoglichen Bezirksdirektoren
	        
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