Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

XIII

 

Datum

 

 

 

 

(1  Seite  des
n  #  des  Reg.
In?  Gesetzes  2c.  Blattes.
Obernissa,  Katasterführung,  dem  Großherzoglichen  Rechnungsamt  Vieselbach
  übertrgenaa  .  ...  .  ..  ...  .  .  ...  19.  Februar  78
Ostheim,  Vordergericht.  Gesetz,  betreffend  die  definitive  Fortdauer  des
provisorischen  Gesetzes  vom  2.  Dezember  1885  wegen  Einführung
des  Kgl.  Bayrischen  Gesetzes  vom  20.  November  1885  in  Bezug
auf  einige  Abänderungen  des  Gesetzes  über  den  Branntweinauf--schlag
  vom  25.  Februar  1880  .  .  ...  I0.  Februar  67
Pensionsanstalt  für  die  evangelischen  Geistlichen  desgl.  für  deren  Wittwen
und  Waisen  s.  unter  Evangelische  Geistliche.
Personenstand-Beurkundung  s.  unter  Standesbeamte.
Pferde  Aushebungsreglement  für  das  Großherzogtn  1!7.  Nopbr.  295
Photographischer  Sachverständigenverein,  s.  u.  Sachverständigenverein.  20  .-Postordnung
  vom  8.  März  1879,  Abänderung.  Bekanntmachungen  vom  Innar  4
Postsendungen.  129.  März  1  134
Ministerial-Bekanntmachung,  das  Zusammenpacken  von  Briefen  und
das  Einlegen  von  Briefen  in  mit  der  Post  zu  versendende
Packete  betreskeen  .  ...  27.  April  187
Preußische  Staatsbahn.  Bekanntmachung  über  Bestellung  des  Großherzoglichen
  Amtsrichters  Dr.  Linsenbarth  zu  Apolda  zum  Expropriationskommissar
  für  die  in  Folge  der  Beseitigung  einiger
Niveanübergänge  über  die  Königlich  Preußische  Staatsbahn  in
den  Fluren  Darnstedt  und  Flurstedt  nöthig  gewordene  Enteignung  16.  August  250
Prüfungs-Kommission  für  Candidaten  des  höheren  Schulamwts  Ma  168
für  Aezeeeeeee  .  .  .  .  .  ..  .  .  ..  9.  Juni  201
für  Aerzte,  Zahnärzte,  Apotheker  .  ..  .  Sept.  252.
O.
Qnendt,  Wilhelm,  zu  Weimar,  Hauptagent  der  Preuß.  Lebens=  und  Garantie-Versicherungs-
  Aktiengesellschaft  „Friedrich  Wilhelm"  zu  Berlin.  15.  Septbr.  252
Rechtshülfe  bei  Zwangsvollstreckungen  in  Verwaltungssachen  von  Behörden
  anderer  deutscher  Staaten,  Gesetz  hierüber  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  9.  Juni  191
Ausführungs-Verordnung  hierzu  2  10.  Juni  192
Ministerial-Bekanntmachung,  die  Gewährung  der  Rechtshülfe  im  Verkehr
  mit  den  Behörden  des  Herzogthums  S.  Altenburg,  des  Fürstenthums
  Schwarzburg-  Sondershausen  u.  des  Fürstenthums  Reuß  ä.  7.
bei  Zwangsvollstreckungen  in  Verwalt  gelegenh  betr.  .15.  Juni  194
desgl.  mit  Reuß  j.  L.  Bekanntmachung.  ......................  22.  Septbr.  253