Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1886. (70)

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[2) II. Nachdem an Stelle des in den Ruhestand tretenden Steuerraths 
Berger in Arnstadt der seitherige Herzoglich S. Coburg-Gothaische Steuer- 
amts-Assistent Alfred Meyer zum Obersteuerkontroleur für den! Ober- 
kontrolebezirk Arnstadt ernannt worden ist, in welcher Eigenschaft demselben 
vertragsmäßig auch die Ausübung der Oberkontrole in dem Bezirke der Groß- 
herzogl. Steuerreceptur Ilmenau sowohl hinsichtlich der gemeinschaftlichen als 
der privativen indirekten Abgaben zusteht: so wird die hiernach eingetretene 
Personal-Veränderung hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 29. Dezember 1885. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert. 
[3) Das 32. Stück des Reichs-Gesetzblatts von 1885 enthält unter 
Nr. 1627 die Bekanntmachung, betreffend das Bahnpolizei-Reglement für 
die Eisenbahnen Deutschlands, vom 30. November 1885; unter 
„ 1628 die Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Vorschriften über die 
Prüfung der Seeschiffer und Seestenerleute auf deutschen Kauf- 
fahrteischiffen, vom 25. September 1869, vom 2. Dezember 1885. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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