Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1888. (72)

35 
. 4 6 
Regierungs-BZlatt 
für da 
Großherzogihun 
Sachsen = Weimar = Eisenach. 
Nunmer 8 Weimar. . Abril 1888 
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, den Geschäftsverlehr zwischen den deutschen und schweizerischen Gerichts- 
behörden betreffend, Seite 35. — Ministerial-Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer juristischen 
Persönlichkeit an den Turnverein in Kaltennordheim betreffend, Seite 36. — Ministerial-Bekanntmachungen, 
den Wechsel in den Hauptagenturen der Berlinischen Feuer-Versicherungs-Anstalt zu Berlin und der 
Frankfurter Transport-Unsall- und Glas-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft betreffend, Seite 36. — Mini- 
sterial- Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer juristischen Persönlichkeit und einer milden 
Stiftung an die Stiftung des Großherzoglichen Generalsuperintendenten Dr. theol. Hesse zu Weimar für 
bilfsbedürftige Geistliche betreffend, Seite 37. — Reichs-Gesetzblatt, Seite 37 
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
121) 1. An Stelle des durch Bekanntmachung vom 5. Juni 1879 (Seite 393 
des Centralblatts für das Deutsche Reich) veröffentlichten Verzeichnisses der 
scheizerischen Gerichtsbehörden ist ein unter Berücksichtigung der inzwischen 
eingetretenen Veränderungen und Berichtigungen neu aufgestelltes, Seite 107 
* diesjährigen Centralblatts für das Deutsche Reich abgedrucktes Verzeichniß 
getreten. 
Unter Verweisung auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 23. Juni 
1879 (Seite 368 des Regierungs-Blatts) werden die betheiligten Behörden 
des Großherzogthums hierauf aufmerksam gemacht. 
Weimar, den 12. März 1888. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
1888 9
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.