35
. 4 6
Regierungs-BZlatt
für da
Großherzogihun
Sachsen = Weimar = Eisenach.
Nunmer 8 Weimar. . Abril 1888
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, den Geschäftsverlehr zwischen den deutschen und schweizerischen Gerichts-
behörden betreffend, Seite 35. — Ministerial-Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer juristischen
Persönlichkeit an den Turnverein in Kaltennordheim betreffend, Seite 36. — Ministerial-Bekanntmachungen,
den Wechsel in den Hauptagenturen der Berlinischen Feuer-Versicherungs-Anstalt zu Berlin und der
Frankfurter Transport-Unsall- und Glas-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft betreffend, Seite 36. — Mini-
sterial- Bekanntmachung, die Verleihung der Rechte einer juristischen Persönlichkeit und einer milden
Stiftung an die Stiftung des Großherzoglichen Generalsuperintendenten Dr. theol. Hesse zu Weimar für
bilfsbedürftige Geistliche betreffend, Seite 37. — Reichs-Gesetzblatt, Seite 37
Ministerial-Bekanntmachungen.
121) 1. An Stelle des durch Bekanntmachung vom 5. Juni 1879 (Seite 393
des Centralblatts für das Deutsche Reich) veröffentlichten Verzeichnisses der
scheizerischen Gerichtsbehörden ist ein unter Berücksichtigung der inzwischen
eingetretenen Veränderungen und Berichtigungen neu aufgestelltes, Seite 107
* diesjährigen Centralblatts für das Deutsche Reich abgedrucktes Verzeichniß
getreten.
Unter Verweisung auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 23. Juni
1879 (Seite 368 des Regierungs-Blatts) werden die betheiligten Behörden
des Großherzogthums hierauf aufmerksam gemacht.
Weimar, den 12. März 1888.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
1888 9