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Das unterzeichnete Staats-Ministerium behält sich vor, nach Bedürfniß
Revisionen der in Frage kommenden Geschäfte mit Rücksicht auf die Befolgung
der vorstehenden Vorschriften anzuordnen.
Weimar, den 30. Mai 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
(53) III. In der an der Universität Jena bestehenden Großherzoglich und
Herzoglich Sächsischen Kommission für die Prüfung der Aerzte ist der außer-
ordentliche Professor Dr. Stiutzing zum zweiten Examinator für innere
Medizin auf den Rest der laufenden Prüfungsperiode ernannt worden.
Weimar, den 11. Juni 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Gnvet.
(54/ IV. Daß von der Allgemeinen Versicherungs-Aktien-Gesellschaft „Victoria“
zu Berlin an Stelle des Kassen-Kontroleur Lehmann zu Weimar, bisherigen
Hauptagenten derselben, der Kaufmann August Dittelbach daselbst zum Haupt-
agenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme
auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 5. Mai 1888 (Regierungs-Blatt
Seite 68) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 4. Juni 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokenius.