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Wird auf Grund des § 29 des Ausführungs-Gesetzes vom 17. April
1889 die mehrmalige Erhebung der Abgabe in einem und demselben Jahre
angeordnet, so sind gleichfalls die obigen Sätze zu Grunde zu legen.
Weimar, den 22. Juni 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
v. Groß.
(61|) II. Daß von der Direktion der Berlinischen Feuer-Versicherungs-Anstalt zu
Berlin an Stelle des Banquiers C. Geißler zu Weimar, bisherigen Haupt-
agenten derselben, Georg Weitz daselbst zum Hauptagenten für das Groß-
herzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial=
Bekanntmachung vom 9. April 1889 (Regierungs-Blatt Seite 77) hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 23. Juni 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobkenius.
(62) III. Der Direktion der Hamburger Militärdienst-, Aussteuer= und Alters-
Versicherungs-Gesellschaft in Hamburg ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb
im Großherzogthum auf desfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches und daß die gedachte Gesellschaft den Inspektor C. Steinert
in Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum bestellt hat, andurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 30. Juni 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobkenius.