Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

Nr. 
133 
1910 Verordnung, betreffend die Ausdehnung der Zollermäßigungen in 
den Tarifen A zu dem deutsch-italienischen und dem deutsch- 
spanischen Handels= und Schiffahrtsvertrage, vom 9. Juli 1890; 
unter 
1911 Gesetz, betreffend die Konsulargerichtsbarkeit in Samoa und die 
Uebernahme einer Bürgschaft seitens des Reichs für die durch 
Einrichtung einer anderweiten Rechtspflege dortselbst erwachsenden 
antheilmäßigen Kosten, vom 6. Juli 1890; unter 
1912 Gesetz, betreffend die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, 
vom 15. Juli 1890) unter 
1913 Gesetz, betreffend die Gewerbegerichte, vom 29. Juli 1890; unter 
1914 Bekanntmachung, betreffend allgemeine polizeiliche Bestimmungen 
über die Anlegung von Dampfkesseln; vom 5. August 1890. 
  
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
29, 30, 31, 32 und 33: 
238 
239 
239 
243 
250 
263 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen, 
desgleichen der Zuckersteuerstellen, 
Aenderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif, des 
statistischen Waarenverzeichnisses und des Verzeichnisses der Massen- 
güter, 
Dritter Nachtrag zu dem Gesammtverzeichniß der den Militär- 
anwärtern vorbehaltenen Stellen, 
Vorschriften, betreffend die Aenderung und Ergänzung des Regu- 
lativs für Gewerbsanstalten, in denen unter steuerlicher Kontrole 
stehender Branntwein gereinigt werden darf; — Verlängerung der 
fünfjährigen Lagerfrist für Weintheilungslager; — Bestimmungen 
über Ausfuhr von Zuckerfabrikaten mit Anspruch auf Stenerver- 
gütung, , 
Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und mehreren aus- 
wärtigen Staaten wegen gegenseitiger Unterstützung hülfsbedürftiger 
Seeleute.
	        
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