Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

192 
strafe bis zu 60 “ oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft, wenn nicht 
nach den allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist. 
Weimar, den 7. November 1890. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(92] III. Zu Folge Höchster Entschließung ist an Stelle des von Dermbach 
nach Apolda versetzten Großherzoglichen Bezirkskommissars Schmid der Groß- 
herzogliche Bezirkskommissar von der Osten in Dermbach zum vierten Mit- 
glied der Stiftungsverwaltung der Hülfskasse für Frankenheim ernannt worden. 
Weimar, den 15. Oktober 1890. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenins. 
(193] IV. In der Großherzoglich und Herzoglich Sächs. Commission für die 
Prüfung der Aerzte an der Gesammt-Universität Jena ist der Medizinalrath 
Professor Dr. Seidel für die Zeit der Beurlaubung des Professors Dr. Roß- 
bach an Stelle desselben zum Examinator im 1. Theil des 5. Abschnitts der 
ärztlichen Prüfung (innere Medizin) ernannt worden. 
Weimar, den 6. November 1890. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. 
Guyet. 
!1941 V. Daß die Führung des nenen Katasters von Mihla mit der 
Wüstungsflur Werthhausen der Großherzoglichen Bezirkskatasterführung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.