192
strafe bis zu 60 “ oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft, wenn nicht
nach den allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist.
Weimar, den 7. November 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(92] III. Zu Folge Höchster Entschließung ist an Stelle des von Dermbach
nach Apolda versetzten Großherzoglichen Bezirkskommissars Schmid der Groß-
herzogliche Bezirkskommissar von der Osten in Dermbach zum vierten Mit-
glied der Stiftungsverwaltung der Hülfskasse für Frankenheim ernannt worden.
Weimar, den 15. Oktober 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenins.
(193] IV. In der Großherzoglich und Herzoglich Sächs. Commission für die
Prüfung der Aerzte an der Gesammt-Universität Jena ist der Medizinalrath
Professor Dr. Seidel für die Zeit der Beurlaubung des Professors Dr. Roß-
bach an Stelle desselben zum Examinator im 1. Theil des 5. Abschnitts der
ärztlichen Prüfung (innere Medizin) ernannt worden.
Weimar, den 6. November 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus.
Guyet.
!1941 V. Daß die Führung des nenen Katasters von Mihla mit der
Wüstungsflur Werthhausen der Großherzoglichen Bezirkskatasterführung