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(/97] VIII. Daß von der Direktion der „Haunovera“, Militärdienst= und Aus-
stener-Versicherungs-Gesellschaft für Deutschland in Hannover, an Stelle des
Richard Böttcher zu Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Peter
Mecking daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden
ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 3. Juni
1885 (Regierungsblatt Seite 63) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 7. November 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
rause.
198]! Das 29., 30. und 31. Stück des Reichs-Gesetzblatts für das Deutsche
Reich enthalten unter
No. 1918 Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung eines Kolonialraths,
vom 10. Oktober 1890,
„ 1919 Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung der Instruktion
zur Ausführung der Gesetze über die Naturalleistungen für die
bewaffnete Macht im Frieden, vom 15. Oktober 1890,
„ 1920 Verordunung, betreffend die Konsulargerichtsbarkeit in Samoa,
vom 29. Oktober 1890.
Das Centralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 41,
42, 43, 44 und 45:
S. 334 Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll-
und Steuerstellen,
„ 337 desgleichen der Zuckersteuerstellen,
„ 343 Bekanntmachung, betreffend den Debit von Stempelmarken und ge-
stempelten Blankets zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer.
Weimar. — Hos--Buchdruckerei.