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Bezugnahme auf die Ministerial-Bekauntmachung vom 3. April d. J. (Regie-
rungs-Blatt Seite 82) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 6. Dezember 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements Chef:
Wokenius.
I!117) V. Daß von der Direktion der Preußischen Rentenversicherungs-Anstalt
zu Berlin an Stelle des verstorbenen Kaufmanns H. Buddensieg in Eisenach,
bisherigen Hauptagenten derselben für den III. und IV. Verwaltungsbezirk
des Großherzogthums der Kaufmann Franz Ernst Richard Buddensieg daselbst
zum Hauptagenten für die zuvor genannten zwei Verwaltungsbezirke des Groß-
herzogthums ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 23. August 1861 (Regierungsblatt S. 199) hierdurch
zugleich mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die unter
dem 29. Dezember 1886 erlassene Bekanntmachung — Regierungsblatt S. 356 —
nur für den I., II. und V. Verwaltungsbezirk gilt.
Weimar, den 17. Dezember 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
11181 VI. Der Ersten Oesterreichischen Allgemeinen Unfall-Versicherungs-Ge-
sellschaft in Wien ist die Erlaubniß zum Geschäftsbetrieb im Großherzogthum
auf desfallsiges Ansuchen widerruflich ertheilt worden.
Es wird Solches, und daß die gedachte Gesellschaft den Kaufmann
H. Ulrich zu Weimar zum Haupt-Agenten für das Großherzogthum bestellt
hat, andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 17. Dezember 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobkeninus.
Weimar. — Hof-Buchdrucerei.