Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

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Form der Gebärmutter, Eileiter und Eierstöcke festzustellen, auf ungewöhnliche 
Verbindungen dieser Theile unter sich und mit den Nachbarorganen zu achten. 
Nach der Herausnahme soll die Untersuchung auf Schamlippen, Kitzler, 
Scheide, Gebärmutter, Eileiter, Eierstöcke, Nebeneierstöcke, die 
runden und breiten Mutterbänder und die in letzteren verlaufenden Blut— 
und Lymphgefäße sich erstrecken. Inhalt und Wand sollen gleichmäßig be— 
rücksichtigt, vorhandene Blutaustritte, Verletzungen, Narben nach Lage und 
Ausdehnung beschrieben, eintretenden Falles die Anwesenheit von Samenfäden 
durch mikroskopische Untersuchung festgestellt werden. 
Besteht Schwangerschaft, so ist deren Dauer aus der Größe der Gebär— 
mutter und des Kindes soweit als möglich festzustellen, auf Verletzungen der 
Geschlechtsorgane und Eihüllen zu achten. 
Ist der Tod im Wochenbett erfolgt, so ist dem Verhalten der Scheide, 
der Innenwand der Gebärmutter, der in der Wand der letzteren verlaufenden 
und der von ihr ausgehenden Blut- und Lymphgefäße besondere Aufmerksamkeit 
zu widmen, die Lage des Graafschen Bläschens, welchem das befruchtete Ei 
entstammte, anzugeben. 
Die Milchdrüsen sind an jeder weiblichen Leiche durch Bloßlegung der 
dem Brustmuskel zugekehrten Fläche und Einschneiden zu untersuchen. 
§+ 26. Liegt Verdacht auf Vergiftung vor, so ist die Bauchhöhle vor 
den übrigen Körperhöhlen zu untersuchen. Die Feststellung der Lage der 
Baucheingeweide, des Verhaltens ihrer Oberfläche, des Vorhandenseins etwaigen 
ungehörigen Inhalts, dessen Farbe, Geruch, Reaktion festzustellen ist, bildet 
den Anfang. Hierauf sind die Speiseröhre dicht über der Einmündung in den 
Magen, der Anfang des Leerdarms und der Mastdarm oberhalb des Becken- 
bodens doppelt zu unterbinden und zwischen den beiden Unterbindungsstellen zu 
durchschneiden. Nachdem Milz und Leber unter Anwendung der erforderlichen 
Vorsicht aus der Bauchhöhle entfernt sind, soll der Magen mit dem Zwölf- 
fingerdarm und der Bauchspeicheldrüse für sich herausgenommen werden. Die 
Eröffnung soll längs der Mitte der vorderen Wand auf einer geeigneten 
Unterlage stattfinden, der Inhalt auf Farbe, Geruch, Reaktion, das Vor- 
handensein fester Substanzen geprüft werden, deren Natur eintretenden Falles 
durch das Mikroskop festzustellen ist. Die Untersuchung der Wand soll auf 
anhaftende Körper, das Verhalten der Schleimhaut, insbesondere der Ober- 
fläche, den Füllungsgrad der Gefäße und auf die Beschaffenheit der Drüsen,
	        
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