Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 7. Weimar. 29. März 1890.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, die Uebertragung der Gr-kserdoglichn Steuerrezeptur mit Stadtsteuerein-
nahme und Ortskatasterfü rung zu Aushed- an das Großherzogliche Rechnungsamt daselbst betreffend,
Seite 69. — Ministerial- Bekanmtmachung, die Zusammensetzung der in Jena bestehenden Großherzoglich
und Herzoglich Sächsischen Kommission zur Prilsung für das Lehramt an höheren Schulen für die vom
1. April 1890 bis 31. März 1891 dauernde Prisungsperiode. betreffend, Seite 69. — Ministerial. Be-
lanntmachungen, Wechsel in den Hauptagenturen des Erfur r Vieh- Versicher ungs= Lereine und der All-
gemeinen Deutschen Lgelk Versicherungs--Gesellschaft zu ortts betressend, Seite 70 und 71. — Juhalts-
verzeichniß aus dem Reichs--Gesetzblatt und dem Central.= Blatt für das Deutsche Reich, Seite 71.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(25] I. Höchster Entschließung zufolge wird vom 1. April d. J. an die Groß-
herzogliche Steuerrezeptur mit Stadtsteuereinnahme und Ortskatasterführung
zu Allstedt auf Grund des § 43 des Gesetzes über die Neugestaltung der
Staatsbehörden vom 5. März 1850 (Seite 117 des Regierungs-Blattes von
1850) dem Großherzoglichen Rechnungsamte daselbst übertragen.
Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 17. März 1890.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
(26) II. Die in Jena bestehende Großherzoglich und Herzoglich Sächsische
Kommission zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen
ist für die vom 1. April 1890 bis 31. März 1891 dauernde Prüfungsperiode
in folgender Weise zusammengesetzt:
1890 11