Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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In die Auszüge aus dem Standesregister — § 15 Absatz 2 des Gesetzes — ist unter 
Weglassung der bei der Vornahme der Eintragung am Rande vermerkten Zusätze, Löschungen 
oder Abänderungen nur der berichtigte Wortlaut der Eintragung aufzunehmen. 
Berlin, den 10. März 1892. 
Der Neichskanzler. 
Graf v. Caprivi. 
[53] II. Dem an Stelle des Herrn Silas C. Halsey zum Konsul der 
Vereinigten Staaten von Amerika in Sonneberg ernannten Herrn David 
S. K. Buick, zu dessen Amtsbezirk das Großherzogthum gehört, ist das Exe- 
quatur Seitens des Reichs ertheilt worden. 
Weimar, den 12. April 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern. 
v. Groß. 
(541 III. Daß von der Direktion der Allgemeinen Deutschen Hagel-Versiche- 
rungs-Gesellschaft zu Berlin an Stelle des Kaufmanns Oswin Richter zu 
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Robert Schuster daselbst zum 
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezug- 
nahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 13. Januar d. J. (Regie- 
rungs-Blatt Seite 16) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 13. April 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenius. 
155] Das 20., 21., 22. und 23. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter: 
Nr. 2013 das Gesetz über die Abänderung des Gesetzes, betr. die Kranken- 
versicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883, vom 10. April 
1892; unter 
„ 2014 Bekanntmachung, betr. die Redaktion des Krankenversicherungs- 
gesetzes, vom 10. April 1892; unter
	        
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