116.
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 17. April 1891 (Re-
gierungs-Blatt Seite 40) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 1. Juni 1892.
73
unter:
77
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Dr. Slevogt.
Das 29., 30., 31. und 32. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten
2031
2032
2033
2034
2035
2036
2037
General-Akte der Brüsseler Antisklaverei-Konferenz nebst Dekla-
ration, vom 2. Juli 1890; unter
Gesetz, betr. die Unterstützung von Familien der zu Friedens-
übungen einberufenen Mannschaften, vom 10. Mai 1892; unter
Bekanntmachung, betr. die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen
Gegenständen des Gartenbaues, vom 7. Mai 1892; unter
Gesetz, betr. die Abänderung des § 87 des Unfallversicherungs-
gesetzes vom 6. Juli 1884 und des § 95 des Gesetzes, betr.
die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirth-
schaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886,
vom 16. Mai 1892; unter
Verordnung wegen Abänderung der Verordnungen vom 16. August
1876, 4. März 1879 und 10. Februar 1890, betr. die Kautionen
der bei der Militär= und Marineverwaltung angestellten Beamten,
vom 14. Mai 1892; unter
Gesetz über die Vorbereitung des Kriegszustandes in Elsaß-
Lothringen, vom 30. Mai 1892; unter
Bekanntmachung, betr. die Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze
vom 10. Mai 1892 über die Unterstützung von Familien der zu
Friedensübungen einberufenen Mannschaften, vom 2. Juni 1892.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.