Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

116. 
zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter 
Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 17. April 1891 (Re- 
gierungs-Blatt Seite 40) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 1. Juni 1892. 
73 
unter: 
77 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Dr. Slevogt. 
Das 29., 30., 31. und 32. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten 
2031 
2032 
2033 
2034 
2035 
2036 
2037 
General-Akte der Brüsseler Antisklaverei-Konferenz nebst Dekla- 
ration, vom 2. Juli 1890; unter 
Gesetz, betr. die Unterstützung von Familien der zu Friedens- 
übungen einberufenen Mannschaften, vom 10. Mai 1892; unter 
Bekanntmachung, betr. die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen 
Gegenständen des Gartenbaues, vom 7. Mai 1892; unter 
Gesetz, betr. die Abänderung des § 87 des Unfallversicherungs- 
gesetzes vom 6. Juli 1884 und des § 95 des Gesetzes, betr. 
die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirth- 
schaftlichen Betrieben beschäftigten Personen vom 5. Mai 1886, 
vom 16. Mai 1892; unter 
Verordnung wegen Abänderung der Verordnungen vom 16. August 
1876, 4. März 1879 und 10. Februar 1890, betr. die Kautionen 
der bei der Militär= und Marineverwaltung angestellten Beamten, 
vom 14. Mai 1892; unter 
Gesetz über die Vorbereitung des Kriegszustandes in Elsaß- 
Lothringen, vom 30. Mai 1892; unter 
Bekanntmachung, betr. die Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze 
vom 10. Mai 1892 über die Unterstützung von Familien der zu 
Friedensübungen einberufenen Mannschaften, vom 2. Juni 1892. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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