Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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xx Für einen Postauftrag kommen folgende Gebühren in Ansatz: 
. Porto für den Postauftragsbrief mit .. 30 Pf.; 
2. a) bei Postaufträgen zur Geldeinziehung die tarifmäßige Postanweisungsgebühr für 
die Uebermittelung des eingezogenen Geldbetrages; 
b) bei Postaufträgen zur Accepteinholung Porto für die Rücksendung des angenommenen 
Wechsels nit:t:t:i:i:A 30 Pf. 
Das Porto unter ist vom Auftraggeber vorauszubezahlen. Die Postanweisungs- 
gebühr (2a) wird von dem eingezogenen Geldbetrage in Abzug gebracht. Der Portobetrag 
unter 2b wird dem Auftraggeber bei Uebersendung des angenommenen Wechsels angerechnet. 
Ist die Zahlung des Geldbetrages oder die Annahme des Wechsels verweigert worden, 
so wird die Rücksendung des Auftrags und die Weitersendung desselben an einen anderen 
Empfänger oder an eine zur Aufnahme des Wechselprotestes befugte Person ohne neuen Ge- 
bührenansatz bewirkt. 
§ 23. 
Postaufträge zu Bücherpostsendungen. 
!1 Den Bücherpostsendungen, d. i. den Sendungen mit Büchern, Musikalien, Zeitschriften, 
Landkarten und Bildern, soweit dieselben den Bestimmungen für Drucksachen (§ 15) entsprechen 
und ein Gewicht von mehr als 250 Gramm haben, darf gegen Zahlung der für Drucksachen 
festgesetzten ermäßigten Taxe und einer besonderen, vom Absender zu entrichtenden Gebühr von 
10 Pf. ein Postauftrag zur Einziehung der die Sendung betreffenden Rechnung beigefügt werden. 
f1 Die Aufschrift der Sendungen hat zu lauten: „Postauftrag zur Bücherpostsendung 
Nr. . . . (Geschäftsnummer) nach . . . . . ... (Name der Postanstalt, in deren Bezirk der 
Empfänger wohnt)“. 
In einem mit gleichlautender Aufschrift versehenen Briefumschlage ist der Sendung ein 
ausgefülltes Formular für Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen, sowie ein aus— 
gefülltes Postanweisungs-Formular so fest beizufügen, daß unterwegs sich kein Theil von der 
Sendung trennen kann. Auf dem Auftragsformulare muß der Ueberschrift „Postauftrag“ der 
Vermerk „zur Bücherpostsendung“ zugesetzt und dahinter die Geschäftsnummer wiederholt sein. 
Das Verlangen der Weitergabe oder Weitersendung ist bei diesen Postaufträgen nicht zulässig. 
Auf der Rückseite eines jeden Postauftrags zu einer Bücherpostsendung muß entweder 
der Vermerk: „Ohne Frist“ oder folgende Quittungsformel niedergeschrieben sein: „Die An- 
lagen dieses Postauftrags habe ich ohne Zahlung des umstehend angegebenen Geldbetrages 
empfangen . 
u Ueber Bücherpostsendungen mit Postauftrag wird eine Einlieferungsbescheinigung 
nicht ertheilt, sofern der Absender nicht die Einschreibung unter Zahlung der Einschreibgebühr 
(§ 18) ausdrücklich verlangt hat. 
iv Die Vorzeigung und Aushändigung der Postaufträge zu Bücherpostsendungen und 
ihrer Anlagen erfolgt nach den Grundsätzen für Postaufträge zur Einziehung von Geld- 
beträgen (8 22). 
Wird die Annahme sofort verweigert, so wird die Sendung an den Absender kostenfrei 
zurückgesandt, und zwar unter Einschreibung, wenn sie bei'der Einlieferung eingeschrieben worden 
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