Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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[97) II. Daß von der Direktion der Deutschen Lebens-Versicherungs-Gesellschaft 
in Lübeck an Stelle des A. Meisezahl zu Weimar, bisherigen Hauptagenten 
derselben, der Kaufmann H. Otto Maul daselbst zum Hauptagenten für das 
Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial- 
Bekanntmachung vom 27. September 1886 (Negierungsblatt Seite 261) hier- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 17. Oktober 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenius. 
[98) III. Gemäß der vom Bundesrath in der Sitzung vom 30. Juni 1892 
auf Grund der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung gefaßten Beschlüsse 
treten an Stelle des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands 
vom 30. November 1885, der Bestimmungen über die Befähigung von Bahn- 
polizeibeamten und Lokomotivführern vom 12. Juni 1878, der Signalordnung 
für die Eisenbahnen Deutschlands vom 30. November 1885, der Normen 
für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschlands vom 
30. November 1885, und der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen unterge- 
ordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (Regierungsblatt von 1878 Seite 151 
und von 1886 Seite 3 folg.) 
1. die Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands, 
2. die Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten, 
3. die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, 
4. die Normen für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen 
Deutschlands, 
5. die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands, 
wie solche unter dem 5. Juli 1892 in Nr. 36 des Reichs-Gesetzblattes (1892 
Seite 691 folg.) von dem Herrn Reichskanzler bekannt gemacht worden sind. 
Weimar, den 20. Oktober 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokbenius. 
36“
	        
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