215
I.
Die Lokalbahnaktiengesellschaft verpflichtet sich zu der von ihr unter dem
15. Oktober 1891 in Vorschlag gebrachten Herabsetzung der Personen= und n
Gütertarife. (Vgl. den anliegenden Entwurf.)) -
—
III. «
Die bisher in Gemäßheit des § 38 des Vertrages vom 16. März 1878
von der Lokalbahnaktiengesellschaft gezahlte Pachtsumme von 12000 soll
zuzüglich 2292 “ Jahresbetrag der Zinsen für die in Gemäßheit des Ver-
trages vom 19. September 1883 ausgeführten Erweiterungen, solange die Brutto-
einnahme aus der Bahn den Betrag von jährlich 115000 (/) nicht übersteigt,
auch ferner gezahlt, dagegen bei jeder weiteren Bruttoeinnahme von 1000 „ um
200 J erhöht werden. *
Die Erneuerung des Oberbaues hat nach Maßgabe des auliegenden Re-
gulatives insoweit aus dem Erneuerungsfonds der Feldabahn zu erfolgen, als die ,
demselben vom Beginne der neuen Betriebsperiode zufließenden Einnahmen an Beii V
trägen der Lokalbahnaktiengesellschaft, den Zinsen hiervon und dem Erlös aus Alt-
material zur Bestreitung des erwachsenden Aufwandes ausreichen. Sollte dieser
Aufwand die bezeichneten Einnahmen überschreiten, so ist der Ueberstieg von der
Betriebspächterin zu tragen.
In Bezug auf die künftige Berechnung der Abgabe vom Reinertrage der
Feldabahn wird gegenseitig anerkannt, daß sich für die Zeit bis zum 1. Jannar
1893 die Gewinne und Verluste der Betriebspächterin im Sinne des § 29 des
Betriebsvertrages gegen einander aufheben.
VI.
Während die Vereinbarungen unter I—V mit dem 1. Jannar 1893 in Kraft
treten, wird die Lokalbahnaktiengesellschaft in Erwägung ziehen, ob es angängig
sei, die Ermäßigung der Personentarife schon am 1. Oktober d. J. einzuführen.
Salzungen, den 22. August 1892.
Lokalbahnaktiengesellschaft.
Dr. Slevogt. V. Krüzner.
*) Der in Ziffer II des Nachtrags erwähnte als Anlage 4A bezeichnete Tarifentwurf ist
nicht zum Abdruck bestimmt.