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Regierungs-Blatt
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
18. November 1892.
7——8“
Nummer 28.
Weimar.
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Verpflichtung der Standesbeamten zur jährlichen unentgeltlichen
Ausreichung eines Auszugs aus dem Geburtsregister des um siebenzehn Jahre zurückliegenden Kalender-
jahres, enthaltend alle Eintragungen der Geburtsfälle von Kindern männlichen Geschlechts innerhalb
der Gemeinde, an den Gemeindevorstand, Seite 221. — Ministerial-Bekanntmachung, die Zusammen-
setzung der bei der Gesammt-Universität Jena bestehenden Commissionen für die Prüfung der Aerzte und
Zahnärzte, für die ärztliche Vorprüsung und für die Prüfung der Apotheker während der Zeit vom
1. November 1892 bis 31. Oktober 1893 betr., Seite 222. — Ministerial-Bekanntmachungen, Wechsel in
den Hauptagenturen der Allgemeinen Renten-Kapital= und Lebens-Versicherungs-Bank „Teutonia“ zu
Leipzig, der Allgemeinen Versicherungs= Aktien-Gesellschaft „Union“" zu Berlin und der Allgemeinen Spiegel-
glas-Versicherungs-Gesellschaft zu Mannheim betr., Seite 223 und 224. — Inhalts-Verzeichniß aus dem
Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 224.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[101] I. Unter Bezugnahme auf § 46 Ziffer 7 der Deutschen Wehrordnung
und auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 16. November 1875 — Seite 462
des Regierungs-Blatts — werden die Großherzoglichen Standesbeamten darauf
hingewiesen, daß sie fortan zum 15. Januar jedes Jahres einen Auszug aus
dem Geburtsregister des um siebenzehn Jahre zurückliegenden Kalenderjahres,
daher zum 15. Jannar 1893 einen Auszug aus dem Jahre 1876, enthaltend
alle Eintragungen der Geburtsfälle von Kindern männlichen Geschlechts inner-
halb der Gemeinde an den Gemeindevorstand unentgeltlich einzureichen haben.
Die Formulare hierzu werden den Standesbeamten durch Vermittelung der
Gemeindevorstände von den Großherzoglichen Bezirks-Direktoren zugefertigt
werden.
Weimar, den 22. Oktober 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
v. Groß.
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