Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

221 
Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
18. November 1892. 
  
7——8“ 
Nummer 28. 
  
  
Weimar. 
  
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betr. die Verpflichtung der Standesbeamten zur jährlichen unentgeltlichen 
Ausreichung eines Auszugs aus dem Geburtsregister des um siebenzehn Jahre zurückliegenden Kalender- 
jahres, enthaltend alle Eintragungen der Geburtsfälle von Kindern männlichen Geschlechts innerhalb 
der Gemeinde, an den Gemeindevorstand, Seite 221. — Ministerial-Bekanntmachung, die Zusammen- 
setzung der bei der Gesammt-Universität Jena bestehenden Commissionen für die Prüfung der Aerzte und 
Zahnärzte, für die ärztliche Vorprüsung und für die Prüfung der Apotheker während der Zeit vom 
1. November 1892 bis 31. Oktober 1893 betr., Seite 222. — Ministerial-Bekanntmachungen, Wechsel in 
den Hauptagenturen der Allgemeinen Renten-Kapital= und Lebens-Versicherungs-Bank „Teutonia“ zu 
Leipzig, der Allgemeinen Versicherungs= Aktien-Gesellschaft „Union“" zu Berlin und der Allgemeinen Spiegel- 
glas-Versicherungs-Gesellschaft zu Mannheim betr., Seite 223 und 224. — Inhalts-Verzeichniß aus dem 
Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 224. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
[101] I. Unter Bezugnahme auf § 46 Ziffer 7 der Deutschen Wehrordnung 
und auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 16. November 1875 — Seite 462 
des Regierungs-Blatts — werden die Großherzoglichen Standesbeamten darauf 
hingewiesen, daß sie fortan zum 15. Januar jedes Jahres einen Auszug aus 
dem Geburtsregister des um siebenzehn Jahre zurückliegenden Kalenderjahres, 
daher zum 15. Jannar 1893 einen Auszug aus dem Jahre 1876, enthaltend 
alle Eintragungen der Geburtsfälle von Kindern männlichen Geschlechts inner- 
halb der Gemeinde an den Gemeindevorstand unentgeltlich einzureichen haben. 
Die Formulare hierzu werden den Standesbeamten durch Vermittelung der 
Gemeindevorstände von den Großherzoglichen Bezirks-Direktoren zugefertigt 
werden. 
Weimar, den 22. Oktober 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
v. Groß. 
1892 38
	        
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