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3. April 1887 (Regierungs-Blatt Seite 254) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Weimar, den 3. November 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
[105) V. Daß von der Direktion der Allgemeinen Spiegelglas-Versicherungs-
Gesellschaft zu Mannheim an Stelle des Glasermeisters Alfred Heyne zu
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Wilhelm Goepfert daselbst zum
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Be-
zugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 12. Oktober 1891 (Re-
gierungs-Blatt Seite 134) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 9. November 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wokeninus.
[106) Das 39. und 40. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter:
Nr. 2050 Internationales Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr
vom 14. Oktober 1890; unter
„ 2051 Verordnung, betr. die Einberufung des Reichstags, vom
26. Oktober 1892.
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 45:
S. 641 Abänderung des Verzeichnisses der zum Gebrauche für die be-
waffnete Macht vorbereiteten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände;
„ 642 Nachtrag zum Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeug-
nissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär-
dienst berechtigten Lehr-Anstalten.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.