Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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3. April 1887 (Regierungs-Blatt Seite 254) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar, den 3. November 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenius. 
[105) V. Daß von der Direktion der Allgemeinen Spiegelglas-Versicherungs- 
Gesellschaft zu Mannheim an Stelle des Glasermeisters Alfred Heyne zu 
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, Wilhelm Goepfert daselbst zum 
Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird unter Be- 
zugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 12. Oktober 1891 (Re- 
gierungs-Blatt Seite 134) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 9. November 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wokeninus. 
[106) Das 39. und 40. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter: 
Nr. 2050 Internationales Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr 
vom 14. Oktober 1890; unter 
„ 2051 Verordnung, betr. die Einberufung des Reichstags, vom 
26. Oktober 1892. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in der Nummer 45: 
S. 641 Abänderung des Verzeichnisses der zum Gebrauche für die be- 
waffnete Macht vorbereiteten Sprengstoffe und Munitionsgegenstände; 
„ 642 Nachtrag zum Gesammtverzeichniß der zur Ausstellung von Zeug- 
nissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär- 
dienst berechtigten Lehr-Anstalten. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.
	        
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