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Tinctura Chinae (Cinchonae, Quinquinae)
composita.. . . . Zusammengesetzte Chinatinktur.
Cinnamomi
Galangae alganttinktur.
„ Gentianeee Enziantinktur.
“ „ composita Zusammengesetzte Enziantinktur.
t Limonii ... Limonentinktur.
5 Macidbis Muskattinktur.
„ Menthae crispala Krauseminztinktur.
„ „ Diperitsse Pfefferminztinktur.
5 Santalin Sandeltinktur.
/ Vanilkeena Vanilletinktur.
» Zingiberis...... ngwertinktur.
5 „ fortioo .. tarke Ingwertinktur.
Außerdem alle Artikel, die ohne Zweifel zu Genußzwecken dienen, z. B.
Liköre, Essenzen zur Likörfabrikation, Bitterschnäpse, Pfefferminzplätzchen
und dergl.
I117| IV. Auf Grund des §.30 des Reichsgesetzes, betreffend die Unfall-
versicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, vom 11. Juli 1887 —
Reichs-Gesetzblatt S. 287 — wird hierdurch verordnet, was folgt:
Die Mittel zur Deckung der Entschädigungsbeträge und Verwaltungs-
kosten, welche der Versicherungsanstalt aus Unfällen bei den im § 21 lit. b
des genannten Gesetzes bezeichneten Bauarbeiten — d. h. bei Bauarbeiten,
zu deren Ausführung, einzeln genommen, nicht mehr als sechs Arbeitstage
thatsächlich verwendet werden — erwachsen sind, werden für das Gebiet des
Großherzogthums von Beginn des Jahres 1893 ab auf die Verwaltungs-
bezirke umgelegt und innerhalb derselben nach Maßgabe des Gesetzes, die Ver-
theilung der Bezirkslasten auf die Gemeinden betreffend, vom 18. April 1890
— Regierungs-Blatt S. 98 — aufgebracht.
Weimar, den 22. Dezember 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
Departement des Innern.
v. Groß.