Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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Tinctura Chinae (Cinchonae, Quinquinae) 
composita.. . . . Zusammengesetzte Chinatinktur. 
Cinnamomi 
Galangae alganttinktur. 
„ Gentianeee Enziantinktur. 
“ „ composita Zusammengesetzte Enziantinktur. 
t Limonii ... Limonentinktur. 
5 Macidbis Muskattinktur. 
„ Menthae crispala Krauseminztinktur. 
„ „ Diperitsse Pfefferminztinktur. 
5 Santalin Sandeltinktur. 
/ Vanilkeena Vanilletinktur. 
» Zingiberis...... ngwertinktur. 
5 „ fortioo .. tarke Ingwertinktur. 
Außerdem alle Artikel, die ohne Zweifel zu Genußzwecken dienen, z. B. 
Liköre, Essenzen zur Likörfabrikation, Bitterschnäpse, Pfefferminzplätzchen 
und dergl. 
I117| IV. Auf Grund des §.30 des Reichsgesetzes, betreffend die Unfall- 
versicherung der bei Bauten beschäftigten Personen, vom 11. Juli 1887 — 
Reichs-Gesetzblatt S. 287 — wird hierdurch verordnet, was folgt: 
Die Mittel zur Deckung der Entschädigungsbeträge und Verwaltungs- 
kosten, welche der Versicherungsanstalt aus Unfällen bei den im § 21 lit. b 
des genannten Gesetzes bezeichneten Bauarbeiten — d. h. bei Bauarbeiten, 
zu deren Ausführung, einzeln genommen, nicht mehr als sechs Arbeitstage 
thatsächlich verwendet werden — erwachsen sind, werden für das Gebiet des 
Großherzogthums von Beginn des Jahres 1893 ab auf die Verwaltungs- 
bezirke umgelegt und innerhalb derselben nach Maßgabe des Gesetzes, die Ver- 
theilung der Bezirkslasten auf die Gemeinden betreffend, vom 18. April 1890 
— Regierungs-Blatt S. 98 — aufgebracht. 
Weimar, den 22. Dezember 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Departement des Innern. 
v. Groß.
	        
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