Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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Nr. 2065 Bekanntmachung, betr. die Anwendung der vertragsmäßig für die 
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Nummern ga, ba, b6, by, be, c, de, e (Mais) und 1(ge- 
malzte Gerste) des deutschen Zolltarifs bestehenden Zollsätze auf 
die rumänischen Erzeugnisse, vom 22. Dezember 1892. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 50, 
51 und 52: 
690 
694 
694 
708 
713 
713 
Ergänzung zum § 3 des Weinlager-Regulativs; 
Abkommen über die weitere provisorische Regelung der Handels- 
beziehungen mit Spanien; — desgl. mit Rumänien; 
Vorschriften für die steuerfreie Verwendung von undenaturirtem 
Branntwein zu Heil-, wissenschaftlichen und gewerblichen Zwecken; 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- 
und Steuerstellen; 
Abänderung des § 16 des Privatlager-Regulativs; 
Festsetzung der für die Naturalverpflegung zu vergütenden Be- 
träge für das Jahr 1893.