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Anleitung zur Unterscheidung der Pferde im Alter bis zu zwei Jahren
von älteren Pferden;
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz vom 30. Jannar 1892, be-
treffend die Anwendung der vertragsmäßigen Zollsätze auf Getreide,
Holz und Wein;
Ursprungszeugnisse für die aus meistbegünstigten Ländern eingehenden
Waaren;
Abänderungen der Landwehr-Bezirks-Eintheilung, sowie des Musters 15
zu § 84 der Wehrordnung;
Deklaration, betreffend die Handelsbeziehungen mit Spanien. —
Notenwechsel, betreffend Aufrechterhaltung von Bestimmungen des
Karlsruher Protokolls vom 27. August 1869 neben dem Handelsvertrag
mit der Schweiz vom 10. Dezember 1891;
Vorläufige Bestimmungen über die Zollbehandlung der Verschnitt-
Weine und Moste nebst Anleitung für die Untersuchung von Ver-
schnitt-Wein und Most auf den Alkohol= bezw. Fruchtzuckergehalt und
Extraktgehalt, sowie Abänderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses
in Folge Ablaufs des Handelsvertrags mit Spanien; Verzeichniß der-
jenigen Zoll= und Steuerstellen, welchen in Ausführung des Handels-
vertrags mit der Schweiz die Befugniß zur Abfertigung der sogenannten
Plattstichgewebe aus Baumwolle (Nr. 2. d. 5 des Zolltarifs) zu den
ermäßigten Zöllen beigelegt worden ist;
Abänderungen des Privatlager-Regulativs, sowie des Konten-Regulativs.
Weimar. — Hofbuchdruckerei.