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zu gewährende Beitrag zur Festkleidung wird auf Zwanzig Reichsmark
festgesetzt.
So geschehen und gegeben
Weimar, den 24. Februar 1892.
Carl Alexander.
v. Groß. Vollert. v. Borberg.
Ministerial-Bekanntmachungen.
[/21) I. Mit Bezugnahme auf die Anlage A der Ministerial-Bekanntmachung
vom 13. Dezember 1875, betreffend die Bildung der Standesamtsbezirke,
wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß beschlossen worden ist,
den Gemeindebezirk Hötzelsroda aus dem Standesamtsbezirk Eisenach vom
1. Juli d. J. an auszusondern und für den gedachten Gemeindebezirk Hötzels-
roda ein besonderes Standesamt zu errichten.
Weimar, den 27. Februar 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
v. Groß.
[(22) II. Der Herzoglich Sachsen-Altenburgische Geheime Rath a. D. Hugo
Müller aus Wöhlsdorf, welcher zum Abgeordneten für den XXVI. ordentlichen
Landtag seitens derjenigen Wahlberechtigten im V. Verwaltungsbezirk gewählt
worden war, welche aus anderen Quellen als dem Grundbesitz ein jährliches
Einkommen von wenigstens dreitausend Mark versteuern, hat laut Erklärung
vom 4. ds. Mts. aus Gesundheitsrücksichten sein Mandat niedergelegt.
Gemäß § 11 des Gesetzes vom 6. April 1852, betreffend die Wahl der
Landtags-Abgeordneten, wird hierdurch die Neuwahl eines Abgeordneten an
Stelle des Geheimen Rath a. D. Muüller ausgeschrieben.
Zum Wahlkommissar ist der Großherzogliche Oberamtsrichter Justizrath
Schenk in Neustadt O. ernannt worden.
Weimar, den 7. März 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.