Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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[33)] III. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Verschönerungs- 
Verein in Jena die Rechte einer juristischen Persönlichkeit zu verleihen geruht. 
Weimar, den 16. März 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
v. Groß. 
[/34) IV. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der Wittwen= und 
Waisen-Versorgungsanstalt der Bürgerschullehrer Großherzoglicher Residenzstadt 
Weimar die Rechte einer juristischen Persönlichkeit und einer milden Stiftung 
gnädigst zu verleihen gernht. 
Weimar, den 23. März 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenius. 
[35) V. Daß von der Sub-Direktion der Lübecker Feuerversicherungs-Gesell- 
schaft in Liquidation an Stelle des Otto Haupt zu Weimar, bisherigen Haupt- 
agenten derselben, J. F. Franke daselbst zum Hauptagenten für das Groß- 
herzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial- 
Bekanntmachung vom 8. Februar 1891 (Regierungs-Blatt Seite 13) hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 18. März 1892. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Wobenius. 
  
  
Weimar. — Hos-Buchdrucderei.
	        
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