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[33)] III. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Verschönerungs-
Verein in Jena die Rechte einer juristischen Persönlichkeit zu verleihen geruht.
Weimar, den 16. März 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
v. Groß.
[/34) IV. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben der Wittwen= und
Waisen-Versorgungsanstalt der Bürgerschullehrer Großherzoglicher Residenzstadt
Weimar die Rechte einer juristischen Persönlichkeit und einer milden Stiftung
gnädigst zu verleihen gernht.
Weimar, den 23. März 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
[35) V. Daß von der Sub-Direktion der Lübecker Feuerversicherungs-Gesell-
schaft in Liquidation an Stelle des Otto Haupt zu Weimar, bisherigen Haupt-
agenten derselben, J. F. Franke daselbst zum Hauptagenten für das Groß-
herzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 8. Februar 1891 (Regierungs-Blatt Seite 13) hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 18. März 1892.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Wobenius.
Weimar. — Hos-Buchdrucderei.