Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1892. (76)

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in welchen gegenwärtige Obligation mit inbegriffen und deren Inhaber auf Höhe des darin ver— 
schriebenen Kapitals nebst Zinsen Gläubiger der Gesellschaft ist. 
Für die Verzinsung und Amortisation sämmtlicher Obligationen gelten insbesondere folgende 
Bestimmungen: 
2. 
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Mit diesen Prioritäts-Obligationen werden Zinscoupons für 10 Jahre und Talons zur 
Erhebung neuer Zinscoupons ausgegeben. 
Sämmtliche Prioritäts-Obligationen haben unter sich gleiche Rechte und werden jährlich 
mit 4 % verzinst. 
Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten postnumerando bei Herrn B. M. Strupp in 
Meiningen und seinen Filialen in Ruhla, Gotha, Hildburghausen und Salzungen aus- 
gezahlt. 
Zinsen der Prioritäts-Obligationen, deren Erhebung innerhalb 4 Jahren von dem in den 
betr. Conpons bestimmten Zahlungstage ab nicht geschehen ist, verfallen zum Vortheile 
der Gesellschaft. 
Jeder Zinscoupon ist ungültig, wenn die Vorderseite desselben durchkrenzt oder durchlocht ist. 
6. 
Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation zum Neunwerthe durch Aus- 
loosung laut des untenstehenden Tilgungsplanes. Der Ruhlaer Eisenbahn-Gesellschaft 
bleibt jedoch das Recht vorbehalten, unter Genehmigung der betheiligten Staatsregierungen 
auch größere und frühere Rückzahlungen zu leisten, als nach dem Tilgungsplane zu ge- 
schehen haben würde. 
Die Nummern der hiernach zu amortisirenden Prioritäts-Obligationen werden jährlich im 
Monat April und zwar in einem durch die Gesellschaftsblätter vorher bekannt zu machen- 
den Termine, dem beizuwohnen die Inhaber der Prioritäts-Obligationen die Befugniß 
haben, unter Zuziehung einer Gerichtsperson durch das Loos bestimmt und sodann durch 
die Gesellschaftsblätter zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Die Auszahlung des Betrags 
jeder Prioritäts-Obligation erfolgt an dem darauf folgenden 1. Juli bei dem Herrn 
B. M. Strupp in Meiningen und seinen Filialen in Ruhla, Gotha, Hildburghausen und 
Salzungen nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Prioritäts-Obligationen gegen 
Auslieferung derselben nebst den dazu gehörigen, noch nicht fällig gewordenen Conpons 
sammt Talons. Die Verzinsung hört mit diesem Tage auf und wird der Betrag etwa 
fehlender Conpons vom Kapitale in Abzug gebracht. 
Obligationen, welche zur Rückzahlung aufgerufen und für welche der Betrag nicht inner- 
halb 10 Jahren nach dem Rückzahlungstermine erhoben wird, verfallen zu Gunsten der 
Gesellschaftskasse. 
9. Die Ruhlaer Eisenbahn-Gesellschaft ist nicht berechtigt, ein Anleihe Geschäft zu machen, 
welches die den nach diesem Plane auszugebenden 100000 Marlk Prioritäts Obligationen 
eingeräumten Rechte irgend beeinträchtigt oder schmälert. 
Ruhla, den 1. Februar 1892. 
Ruhlaer Eisenbahn-Gesellschaft. 
Die Direktion. 
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