Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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(53) II. Daß von der Direktion der allgemeinen Versorgungsanstalt im 
Großherzogthum Baden zu Karlsruhe an Stelle des Redakteurs und Buch- 
händlers Curt Weißbach in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der 
Kaufmann H. Heinemann zu Weimar zum Hauptagenten für das Groß- 
herzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial- 
Bekanntmachung vom 14. November 1893 (Regierungs-Blatt Seite 135) hier- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 12. Mai 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements--Chef: 
Krause. 
(547 III. Daß von der Direktion der Frankfurter Lebens-Versicherungs- 
Gesellschaft zu Frankfurt /M. an Stelle des Kaufmanns Otto Haupt in 
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann Alexander Ehrsam 
daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird 
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 29. August 1893 
(Regierungs-Blatt Seite 125) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 12. Mai 1894. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
(55) Das 19., 20., 21., 22. und 23. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten 
unter: 
Nr. 2169 Gesetz, betr. Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und 
Unterdrückung von Viehseuchen; unter 
„ 2170 Bekanntmachung, betr. die Redaktion des Gesetzes über die Ab- 
wehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 
(Reichs-Gesetzblatt Seite 153); unter 
„ 2171 Internationaler Vertrag zur Unterdrückung des Branntweinhandels 
unter den Nordseefischern auf hoher See; unter
	        
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