235
(53) II. Daß von der Direktion der allgemeinen Versorgungsanstalt im
Großherzogthum Baden zu Karlsruhe an Stelle des Redakteurs und Buch-
händlers Curt Weißbach in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der
Kaufmann H. Heinemann zu Weimar zum Hauptagenten für das Groß-
herzogthum ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-
Bekanntmachung vom 14. November 1893 (Regierungs-Blatt Seite 135) hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 12. Mai 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements--Chef:
Krause.
(547 III. Daß von der Direktion der Frankfurter Lebens-Versicherungs-
Gesellschaft zu Frankfurt /M. an Stelle des Kaufmanns Otto Haupt in
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann Alexander Ehrsam
daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 29. August 1893
(Regierungs-Blatt Seite 125) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 12. Mai 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(55) Das 19., 20., 21., 22. und 23. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten
unter:
Nr. 2169 Gesetz, betr. Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und
Unterdrückung von Viehseuchen; unter
„ 2170 Bekanntmachung, betr. die Redaktion des Gesetzes über die Ab-
wehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880
(Reichs-Gesetzblatt Seite 153); unter
„ 2171 Internationaler Vertrag zur Unterdrückung des Branntweinhandels
unter den Nordseefischern auf hoher See; unter