Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

236

Nr.  2172  Gesetz,  betr.  die  Abänderung  des  §  41  der  Konkursordnung;  unter
„  2173  Bekanntmachung,  betr.  die  Vereinbarung  erleichternder  Vorschriften
für  den  wechselseitigen  Verkehr  zwischen  den  Eisenbahnen  Deutschlands
  und  Luxemburgs;  unter
2174  Gesetz  zum  Schutz  der  Waarenbezeichnungen;  unter
„  2175  Gesetz,  betr.  die  Kontrole  des  Reichshaushalts,  des  Landeshaushalts
  von  Elsaß-Lothringen  und  des  Haushalts  der  Schutzgebiete
für  die  Etatsjahre  1892/93  und  1893/94;  unter
„  2176  Gesetz,  betr.  die  Abzahlungsgeschäfte.

s
3

Das  Central-Blatt  für  das  Deutsche  Reich  enthält  in  den  Nummern  18,
19,  20  und  21.
S.  121  Ausführungsvorschriften  A  zum  Reichsstempelgesetz  vom  27.  April
894

„  152  Bestimmungen  B  über  die  Erhebung  und  Verrechnung  der  nach
dem  Reichsstempelgesetz  zu  entrichtenden  Abgaben;

„  178  Ausführungsbestimmungen  zu  dem  Gesetz,  betr.  die  Abänderung
des  Zolltarifgesetzes,  vom  14.  April  1894;

„  207  Regulativ,  betr.  die  Gewährung  einer  Zollerleichterung  bei  der
Ausfuhr  von  Mühlen=  oder  Mälzereifabrikaten;

„  243  Regulativ  für  Privattransitlager  von  den  in  Nr.  9  des  Zolltarifs
aufgeführten  Waaren  (Getreide  pp.)  ohne  Mitverschluß  der  Zollbehörde;


„  268  Zolltarifirung  baumwollener  gerauhter  Putztücher  in  Ausführung
des  Handels=  und  Zollvertrags  mit  Belgien;

„  268  Anrechnung  und  Einlösung  der  Branntweinsteuer-Berechtigungsund
  Vergütungsscheine;

„  268  und  269  Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen
der  Zoll=  und  Steuerstellen;

„  269  und  270  Aenderung  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung;

„  270  Berichtigung  der  Aenderungen  der  deutschen  Wehrordnung.

Weimar.  —  Hof-Buchdruckerei.  —