Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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(53)  II.  Daß  von  der  Direktion  der  allgemeinen  Versorgungsanstalt  im
Großherzogthum  Baden  zu  Karlsruhe  an  Stelle  des  Redakteurs  und  Buchhändlers
  Curt  Weißbach  in  Weimar,  bisherigen  Hauptagenten  derselben,  der
Kaufmann  H.  Heinemann  zu  Weimar  zum  Hauptagenten  für  das  Großherzogthum
  ernannt  worden  ist,  wird  unter  Bezugnahme  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung
  vom  14.  November  1893  (Regierungs-Blatt  Seite  135)  hierdurch
  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Weimar,  den  12.  Mai  1894.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
Für  den  Departements--Chef:
Krause.

(547  III.  Daß  von  der  Direktion  der  Frankfurter  Lebens-Versicherungs-Gesellschaft
  zu  Frankfurt  /M.  an  Stelle  des  Kaufmanns  Otto  Haupt  in
Weimar,  bisherigen  Hauptagenten  derselben,  der  Kaufmann  Alexander  Ehrsam
daselbst  zum  Hauptagenten  für  das  Großherzogthum  ernannt  worden  ist,  wird
unter  Bezugnahme  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung  vom  29.  August  1893
(Regierungs-Blatt  Seite  125)  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.
Weimar,  den  12.  Mai  1894.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
Für  den  Departements-Chef:
Krause.

(55)  Das  19.,  20.,  21.,  22.  und  23.  Stück  des  Reichs-Gesetzblattes  enthalten
unter:
Nr.  2169  Gesetz,  betr.  Abänderung  des  Gesetzes  über  die  Abwehr  und
Unterdrückung  von  Viehseuchen;  unter
„  2170  Bekanntmachung,  betr.  die  Redaktion  des  Gesetzes  über  die  Abwehr
  und  Unterdrückung  von  Viehseuchen  vom  23.  Juni  1880
(Reichs-Gesetzblatt  Seite  153);  unter
„  2171  Internationaler  Vertrag  zur  Unterdrückung  des  Branntweinhandels
unter  den  Nordseefischern  auf  hoher  See;  unter