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(53) II. Daß von der Direktion der allgemeinen Versorgungsanstalt im
Großherzogthum Baden zu Karlsruhe an Stelle des Redakteurs und Buchhändlers
Curt Weißbach in Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der
Kaufmann H. Heinemann zu Weimar zum Hauptagenten für das Großherzogthum
ernannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung
vom 14. November 1893 (Regierungs-Blatt Seite 135) hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 12. Mai 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements--Chef:
Krause.
(547 III. Daß von der Direktion der Frankfurter Lebens-Versicherungs-Gesellschaft
zu Frankfurt /M. an Stelle des Kaufmanns Otto Haupt in
Weimar, bisherigen Hauptagenten derselben, der Kaufmann Alexander Ehrsam
daselbst zum Hauptagenten für das Großherzogthum ernannt worden ist, wird
unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 29. August 1893
(Regierungs-Blatt Seite 125) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 12. Mai 1894.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
Krause.
(55) Das 19., 20., 21., 22. und 23. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten
unter:
Nr. 2169 Gesetz, betr. Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und
Unterdrückung von Viehseuchen; unter
„ 2170 Bekanntmachung, betr. die Redaktion des Gesetzes über die Abwehr
und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880
(Reichs-Gesetzblatt Seite 153); unter
„ 2171 Internationaler Vertrag zur Unterdrückung des Branntweinhandels
unter den Nordseefischern auf hoher See; unter