Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen -Weimar-Eisenach. 
Nummer 15. Weimar. 7. Juli 1894. 
Inhalt: Ninisterial- * die — von Wahlkommissaren für die Wahl der cEelbgeordneten zum 
nächsten ordentlichen Landtag betr., Seite 245. — Ministerial- Bekanntmachung, betr. Ausschreibung 
einer Abg 8 zur Verhandskasse der Viehbesiter des Großherzogthums, behufs Bestechung tir zu leistenden 
Ensschöds ung für an NRotz oder Lungenfeuche erkrankte Thiere, Seite 246. — Ministerial-Bekanntmachungen, 
betr. W ecker in den Hauptagenturen der Lebens-Versicherungsbank „Kosmos“ in Zeist im Königreich der 
Niederlande, Seite 247, und der Lebens-Versicherungsgesellschaft, „Deutschland“ in Berlin, Seite 248. 
Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central- Blatt. für das Deutsche Reich, Seite 248. 
  
  
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(641 I. Unter Bezugnahme auf Ziffer III unserer Bekanntmachung vom 2. Mai 
dieses Jahres — Regierungsblatt Nr. 11 und Weimarische Zeitung Nr. 106 —, 
betreffend die Wahl der Abgeordneten für den nächsten XXVII. ordentlichen 
Landtag, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß zu Wahlkom- 
missaren für die Wahl der nach § 2 des Gesetzes vom 6. April 1852 zu 
wählenden Abgeordneten die nachbenannten Herren ernannt worden sind: 
I. für die Wahl der vormals reichsritterschaftlichen Grundbesitzer: 
der Großherzogliche Bezirksdirektor Schmith in Dermbach, 
II. für die Wahlen derjenigen, welche aus inländischem Grundbesitz ein 
Einkommen von wenigstens 3000 J versteuern: 
der Großherzogliche Oberamtsrichter Justizrath Kohlschmidt 
in Weimar, 
III. für die Wahlen derjenigen Staatsangehörigen, welche aus anderen 
Quellen als dem Grundbesitz ein jährliches Einkommen von wenigstens 
3000 J versteuern: 
1894 36
	        
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