Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen -Weimar-Eisenach.
Nummer 15. Weimar. 7. Juli 1894.
Inhalt: Ninisterial- * die — von Wahlkommissaren für die Wahl der cEelbgeordneten zum
nächsten ordentlichen Landtag betr., Seite 245. — Ministerial- Bekanntmachung, betr. Ausschreibung
einer Abg 8 zur Verhandskasse der Viehbesiter des Großherzogthums, behufs Bestechung tir zu leistenden
Ensschöds ung für an NRotz oder Lungenfeuche erkrankte Thiere, Seite 246. — Ministerial-Bekanntmachungen,
betr. W ecker in den Hauptagenturen der Lebens-Versicherungsbank „Kosmos“ in Zeist im Königreich der
Niederlande, Seite 247, und der Lebens-Versicherungsgesellschaft, „Deutschland“ in Berlin, Seite 248.
Inhalts-Verzeichniß aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central- Blatt. für das Deutsche Reich, Seite 248.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(641 I. Unter Bezugnahme auf Ziffer III unserer Bekanntmachung vom 2. Mai
dieses Jahres — Regierungsblatt Nr. 11 und Weimarische Zeitung Nr. 106 —,
betreffend die Wahl der Abgeordneten für den nächsten XXVII. ordentlichen
Landtag, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß zu Wahlkom-
missaren für die Wahl der nach § 2 des Gesetzes vom 6. April 1852 zu
wählenden Abgeordneten die nachbenannten Herren ernannt worden sind:
I. für die Wahl der vormals reichsritterschaftlichen Grundbesitzer:
der Großherzogliche Bezirksdirektor Schmith in Dermbach,
II. für die Wahlen derjenigen, welche aus inländischem Grundbesitz ein
Einkommen von wenigstens 3000 J versteuern:
der Großherzogliche Oberamtsrichter Justizrath Kohlschmidt
in Weimar,
III. für die Wahlen derjenigen Staatsangehörigen, welche aus anderen
Quellen als dem Grundbesitz ein jährliches Einkommen von wenigstens
3000 J versteuern:
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