Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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„wenn sie in besonderem Auftrage reisen“ 
kommen in Wegfall, dagegen werden die Worte angefügt: 
sowie Mitglieder der Steuer-Berufungskommissionen; 
Am Schlusse von Ziffer VI werden die Worte angefügt: 
sowie Mitglieder der Steuer-Prüfungskommissionen; 
§ 73. 
Zu § 103. 
In Ziffer V wird „der Finanzprokurator“ gestrichen. 
In Ziffer VI lautet die erste Zeile: 
VI. 6# — 3 Archivare, Sekretäre und Revisoren der 
§ 7. 
Zu § 103. 
Unter Ziffer VII erste Zeile wird hinter den Worten „Gerichtsschreiber 
bei Amtsgerichten“ eingeschaltet das Wort: 
Gerichtsschreibergehilfen; 
dagegen werden in Ziffer VIII die Worte: 
„Gerichtsschreibergehilfen und“ 
gestrichen, so daß gesagt wird: 
Expedienten, Kanzlisten und Kopisten, sowie nicht angestellte Protokoll- 
führer bei Behörden u. s. w. 
§ 75. 
Zu § 109. 
1. In Absatz 2, Zeile 2 wird vor dem Worte „darf“ eingeschaltet: 
sowie in anderen unabweisbaren Ausnahmefällen 
2. In Absatz 3, Zeile 4 werden die Worte: 
„auf die Höhe desselben“ 
ersetzt durch: 
darauf, ob und in welcher Höhe ein solcher erwachsen ist,
	        
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