Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1894. (78)

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„wenn  sie  in  besonderem  Auftrage  reisen“
kommen  in  Wegfall,  dagegen  werden  die  Worte  angefügt:
sowie  Mitglieder  der  Steuer-Berufungskommissionen;
Am  Schlusse  von  Ziffer  VI  werden  die  Worte  angefügt:
sowie  Mitglieder  der  Steuer-Prüfungskommissionen;

§  73.
Zu  §  103.
In  Ziffer  V  wird  „der  Finanzprokurator“  gestrichen.
In  Ziffer  VI  lautet  die  erste  Zeile:
VI.  6#  —  3  Archivare,  Sekretäre  und  Revisoren  der

§  7.
Zu  §  103.
Unter  Ziffer  VII  erste  Zeile  wird  hinter  den  Worten  „Gerichtsschreiber
bei  Amtsgerichten“  eingeschaltet  das  Wort:
Gerichtsschreibergehilfen;
dagegen  werden  in  Ziffer  VIII  die  Worte:
„Gerichtsschreibergehilfen  und“
gestrichen,  so  daß  gesagt  wird:
Expedienten,  Kanzlisten  und  Kopisten,  sowie  nicht  angestellte  Protokollführer
  bei  Behörden  u.  s.  w.

§  75.
Zu  §  109.
1.  In  Absatz  2,  Zeile  2  wird  vor  dem  Worte  „darf“  eingeschaltet:
sowie  in  anderen  unabweisbaren  Ausnahmefällen
2.  In  Absatz  3,  Zeile  4  werden  die  Worte:
„auf  die  Höhe  desselben“
ersetzt  durch:
darauf,  ob  und  in  welcher  Höhe  ein  solcher  erwachsen  ist,