Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1895. (79)

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für die Kriegsmagazine zu erfolgen hat, nachstehend zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht: 
  
* Festgestellte Vergütungssätze für 100 Kilogramm: 
Haupt- Zugehörige S#e * — 
Marktort. Liefcrungsverbände. Weizen. rds.“ MRoggen. m 
IZIAZILAAILAI 
  
  
Haser. l Heu. Stroh. 
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Weimar, den 18. Januar 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Krause. 
/4/ IV. Daß die Führung des neuen Katasters von Creuzburg der Groß- 
herzoglichen Bezirkskatasterführung zu Eisenach übertragen worden ist, wird 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar, den 21. Januar 1895. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Rothe. 
15] Das 46. Stück des Reichs-Gesetzblattes von 1894 und das 1. Stück 
desselben von 1895 enthalten unter: 
Nr. 2205 Bekanntmachung, betr. die Befreiung vorübergehender Dienst- 
leistungen von der Invaliditäts= und Altersversicherung. 
„ 2206 Verordnung, betr. den Verkehr mit Diphtherieserum. 
Das Central-Blatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 53 
von 1894 und 1, 2, 3 von 18f95: 
S. 479 Bekanntmachung, betr. die Ausfuhr der zur Kategorie der Rebe 
nicht gehörigen Pflänzlinge.
	        
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